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Gast
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Hallo Kollegen,
habe da ein Problem und komme nicht so richtig weiter . Zur Wohnungstrennung von zwei Etagenwohnungen im Bestandsbau -Mehrfam.-Haus der Kategorie 4 , wird eine Wohnungstrennung in F90 - Qualität notwendig. Nunmeher gibt es aus dem Bestand bereits eine Vollziegelwand beidseitig verputz mit d =11,5 cm + Putzstärke. Aus Schallschutzgründen soll eine Verblendschale vorgesetzt werden ( 50-iger C-Profil mit Schalldämmmatte 50 mm und 2 x GK-Platte 12,5 mm oder GKF-Platte 1x15 mm. Die Dämmmmatte hat eine Zulassung mit Baustoffklasse A1. Die Hersteller Knauf und Rigips schreiben für diese Konstruktion: eine Anrechnung auf die Beurteilung des Feuerwiderstandes der Wandscheibe nach DIN 4102 ist nicht zulässig . Eine Metallständerwand als zugel. Wandscheibe mit Anrechnung ist aber mit d = 100 mm nicht machbar (am Wandende würde eine Fensternische, -öffnung stören). Die 30 mm Unterschied der Wandstärken zwischen Verblendschale und Ständerwand sind wirklich nicht vorh. Gibt es dazu eine Alternative ! MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Hab da noch was vergessen, die Bestandswand hat m.E. nach nur den FW mit 60 min. vorzuweisen.
MFG RR Reimund Rüdiger
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m.E. ist die Vollziegelwand mit 11.5cm Stärke bereits alleine F90 (DIN 4102 T4, Tab.38)
Gruß Wolfgang |
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Hallo zusammen,
ich stimme Wolfgang zu (siehe auch Schneider 12.Aufl. Tafel 10.59). Gem. DIN 4102 Teil 4 ist bereits eine nichttragende Wand aus Vollziegeln d=11,5cm ohne beidseitigem Putz als F90-A einzustufen. Sofern es sich um eine tragende Wand handelt reicht eine beidseitig verputzte 11,5er Wand aus Vollziegeln aus, um F90-A zu erreichen. Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Danke Kollegen,
die Tabelle kenne ich, habe da nur ein Problem mit der DIN , die Bestandswand kann m.E. nicht als genormt eingestuft werden . Ich werde das mal mit einem Prüfing. abstimmen. Zur Not gilt meine Aussage mit Feuerwiderstand 60 min ( aus der Norm von F 90 abgemindert ) und zusätzlich 1 Lage GKF aus der Schalldämm-Maßnahme . MFG RR Reimund Rüdiger
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Hallo Reimund,
woraus ergibt sich für dich, dass die Wand nicht als genormt angesehen werden kann?? Welche Kriterien sprechen dafür?? Du schreibst doch "Vollziegelwand beidseitig verputzt" !! interessierte Grüße Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
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