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unb. Keller überbemessen ?? 27 Mär 2007 09:36 #20067

Hallo zusammen,

Ich habe einen Wärmeschutznachweis von 2004 vorliegen, bei dem der unbeheizte Keller einfach übermessen wurde. Soll heißen, die Kellerdecke ist das abschließende Bauteil nach unten, und auf die Betrachtung des Treppenhauses (Wände zum Keller, Sohle, zus. Volumen) wurde verzichtet.
Ich muß zugeben, das ich das früher auch so gemacht habe. Nun die Frage auf welcher rechtlichen Grundlage das beruhte. Gab es Vereinfachungskriterien die ein solches Vorgehen rechtfertigen?? Oder gibt es sie gar heute noch, denn wo sieht man schon eine gedämmte Innenwand zum unbeheizten Keller??
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar
Andreas
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Reunb. Keller überbemessen ?? 28 Mär 2007 08:18 #20069

Hallo,

also ich habe kürzlich ein EnEV Seminar der Kammer NRW besucht. Der dortige Referent hat diese Thema auch, allerdings eher kurz, angesprochen. Fazit: wenn ich es recht verstanden habe gibt es keine rechtliche Regelung. Man hat es einfach so gemacht!
Der Referent hat erklärt, dass die Berechnungsergebnisse bei Mitnahme des Treppenraumes um ca. 10 - 12% schlechter ausfallen. Eine Alternative, laut Referent, wäre den gesamten Keller mit anzusetzen.
Für die neuen Energiepässe kann der Kellerabgang, gem. Aussage des Referenten, übermessen werden. Es ist jedoch noch nicht klar, ob nach den Nachweisen der neuen EnEV dieser Kellerabgang vernachlässigt werden kann.
Ist irgendwie nicht sehr befriedigend, ich weiß! Aber das ganze Thema EnEV ist nicht wirklich befriedigend.
Was da auf uns zukommt hinsichtlich EnEV und Nichtwohngebäude ist absolut irre!!
Selbst die "Profis" von der Ing.-Kammer haben in einem Testlauf für den Nachweis gem. DIN 18599 für ein "Nichtwohngebäude" ca. 1 Woche benötigt!!!!!!!!
Aber das führt jetzt hier zu weit.

Gruß JH

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Reunb. Keller überbemessen ?? 28 Mär 2007 11:17 #20071

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist es mit den zum Keller offenen Treppenräumen so:
1) Rein formal muss des Volumen des Kellervorraumes und die Wandfläche zum unbeheizten Keller im Ausweis mit berücksichtigt werden.
2) Die Wandfläche muss nicht gedämmt werden, sondern muss lediglich den Mindestwärmeschutz nach DIN einhalten.
3) Der Fehler im Endergebnis des Energiepasses ist minimal und vielgeringer als beispielsweise die typische Abweichung zwischen Standard-Heizkesseln (in der üblichen Berechnung) und Marken-Heizkesseln (üblicher tatsächlicher Einbau).
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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www.muthmann-berlin.de
Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

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Reunb. Keller überbemessen ?? 28 Mär 2007 11:52 #20073

Hallo Muthmann

welche Anforderungen gelten an Wand und Sohle, und wie kann ich sie ohne Dämmung einhalten ??

Gruß
Andreas
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Reunb. Keller überbemessen ?? 02 Apr 2007 14:47 #20151

Hallo zusammen.

Keiner der sich traut ?
Wenn ich in die DIN 4108 schaue bekomme ich für mich keine klaren Angaben.
Anforderungen von Treppenraumwänden gibt es. Aber nur zu anderen Treppenraumwänden! Die allgemeinen Anforderung der Wände gegen Bodenräume etc. halte ich für zu hoch. Ich hab ja keine Minusgrade im Keller. Dito gilt für den Bereich der Sohle gegen Erdreich. Es handelt sich doch bei dem Treppenraum um einen indirekt mitbeheizten Bereich der zwar an das Erdreich grenzt, aber in 2m Tiefe. Welche Wärmeübertragung kann denn dort stattfinden?
Vielleicht kann mir ja doch noch jemand helfen?
Gruß
Andreas
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Reunb. Keller überbemessen ?? 04 Apr 2007 19:44 #20207

Hallo Kollegen,
ist ja schon ein wenig eigenartig, dass diese Frage keine fundamentierte Antwort erhält. Ich habe die Nachweisführung dazu bisher wie folgt beschrieben realisiert: Treppenraumvolumen wird als beheizt in die Berechnung einbezogen, alle Randbauteile wurden auf Mindestwärmeschutz nachgewiesen( Kelleraußenwand/Bodenplatte / Innenwände/ eventuell sogar die Treppe selbst, falls darunter noch ein Raum angeordnet wurde.
Ich habe aber am gestrigen Tag mit einem ENEV-Profi gesprochen öffentliche b. u.v. Sachverst. für thermische Bauphysik. Nachfolgende Vorlage gab er mir mit auf den Weg. Das Raumvolumen der Treppe wird ermittelt, für den Bereich ist ein U-Wert mit 2.7 anzusetzen;Bedingung, der Treppenraum wird nicht beheizt, alle Türen zu den Nachbarräumen erhalten eine umlaufende Dichtung.

Ich werde mal prüfen wie sich das im Vergleich auswirkt, und werde dann mal berichten.

MFG RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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