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Hallo Kollegen,
ich rechne gerade den Wärmeschutz für ein Mehrfamilienhaus und stolpere über folgendes Problem: Das Treppenhaus liegt mit drei Innenwänden im Haus, eine Wand ist Aussenwand. Das beheizte Gebäudevolumen würde ja nun an der Aussenwand Fassade bis zum Treppenhaus gehen und dann an den Innenwänden um das Treppenhaus herum (wer stellt schon eine Heizung ins Treppenhaus ...) Allerdings habe ich nun Wände zu unbeheizten Räumen, die mit dem Temperatur-Korrektur-Faktor 0,5 in die Rechnung eingehen. Damit mein Nachweis noch erfüllt wird, bräuchte ich im vorliegenden Fall eine Dämmung auf den TH Innenwänden. Jetzt frage ich mich aber, ob ich schon einmal gedämmte TH-Wände gesehen habe? Oder kann ich die gedämmte Fassaden-Aussenwand einfach durchgehend rechnen und ignoriere das Treppenhaus? Grüße, Thomas |
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hallo,
ich habe noch nie gedämmte Treppenhausinnenwände gesehen. Ich nehme an, dass die Fassade gedämmt im Bereich des TH hinweggeführt wird, somit gehört das TH auch ohne Heizkörper zur beheizten Gebäudehülle. Grüsse Thomas. |
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Hallo Liebe Kollegen,
wenn du das Treppenhaus in die beheizte Gebäudehülle integrierst musst du sehr wohl die Bauteile gegen unbeheizte Räume nachweisen. Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder den Keller ganz mit einrechnen (Dämmung auf Aussenwand und Sohle). Oder die Treppenhauswände nachweisen. Habe ich übrigens schon öfter mit Porenbetonsteinen (Lambda-R von bis zu 0,14) + Tektalan ö.ä. auf der treppenhausabgewandten Seite (Tektalan ist Wärmedämmung + Putzträger) gelöst. Du musst den Aufwand gegenüberstellen. Gruß Andreas ..
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Treppenhäuser im MFH müssen meines Wissens im Winter min. 15Grad warm sein. Ob dies durch eigene Heizkörper oder indirekt über die Wohnungswände erreicht wird sei dahingestellt. Auf jedenfall muss die Dämmung an der Aussenwand verlaufen und sie gehöhren zum beheizten Volumen (streng genommen "niedrige Innentemperatur"). Wand und Tür Treppenhaus zum unbeheizten KG sind dann theoretisch beim EnEV-Nachweis zu berücksichtigen wird aber gerne vergessen und hat auch meist keinen Einfluss auf das Endergebniss.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo Muthmann,
ich muss dann aber doch den Mindestwärmeschutz für die Wände gegen unbeheizt bringen. Oder Irre ich mich?? Gruß Andreas Pst Den Sohlbereich des Treppenhauses sollte man dann auch nicht vergessen! ..
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Hallo Andreas,
klar den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 muss man immer einhalten, ist aber mit Lochsteinen problemlos möglich, und wenn mans ganz perfekt machen will könnte man unter den Estrich in diesem Bereich noch etwas Dämmung packen. Ich halte den Bereich unteres Treppenhaus zum Keller für bauphysikalisch und wohnkompfortmäßig von untergeordneter Bedeutung. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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