Allgemeines
Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, dass diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, welches Gewicht der Eingriff hat.
BGH, Urteil vom 22.01.2004 – VII ZR 419/02
Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, dass diese nicht als Ganzes vereinbart ist und somit der slot machines online AGB – rechtlichen Inhaltskontrolle unterworfen ist.
BGH Urteil vom 15.04.2004 – VII ZR 12902
Der BGH stellt mit diesen beiden Entscheidungen klar, dass jede (auch geringfügige) Abweichung in einem Bauvertrag von der VOB/B dazu führt, dass die Privilegierung der VOB/B wegfällt. Jede einzelne Regelung ist daher einer AGB – rechtlichen Kontrolle zu unterziehen. Nachdem einige Regelungen der VOB/B AGB –rechtlich problematisch sind, ist deshalb insbesondere bei Wohnbauverträgen mit Verbrauchern Vorsicht geboten.