Im Gesetzgebungsverfahren beim Deutschen Bundestag befindet sich seit Juni 2004 ein neuer Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes. Ziel ist die Verbesserung der Zahlungsmoral.
Dieser Entwurf sieht die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlungsanordnung während eines laufenden Hauptsache(Klage-)verfahrens vor.
1.Die Verjährung einer Honorarforderung beginnt grundsätzlich mit der Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung.
2. Kann sich der Auftraggeber nicht auf die fehlende Prüffähigkeit berufen, weil die Rechnung seinen Kontroll- und Informationsinteressen genügt, beginnt die Verjährung, wenn dieser Umstand für den Architekten erkennbar nach Außen zu Tage tritt.
3. Die Verjährung einer auf eine nicht prüffähige Honorarschlussrechnung...