Neue Kategorie von Sachverständigen nach EnEV (31.05.02)

 

Durch die Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung zur Energieeinsparverordnung wird eine neue Kategorie von Sachverständigen eingeführt. Diese Sachverständigen sollen anstelle einer behördlichen Entscheidung das Vorliegen der Ausnahme- bzw. Befreiungsvoraussetzungen nach der Energieeinsparverordnung bescheinigen. Zur Eintragung anmelden kann, wer nachweisen kann, dass er ein Ingenieurstudium abgeschlossen hat, die letzten drei Jahre Berufserfahrung mit der alten Wärmeschutzverordnung, bzw. besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Wärmeschutz-technik gesammelt hat und insbesondere dass er das so genannte Bilanzierungsverfahren beherrscht. Es muss ein deutlicher Schwerpunkt seiner Tätigkeit gewesen sein (Projektliste). Der Eintragungsausschuss der jeweiligen Kammer (Ingenieur-, bzw. Architektenkammern der Länder) ist für die Eintragung der Sachverständigen im Sinn des § 2 ZVEnEV zuständig. Dabei ist der Studiengang nicht wichtig, es gilt für alle im Bauwesen tätigen Ingenieure. Quelle: Bayerische Ingenieurekammer Bau www.bayika.de

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