München (10.04.2010). Unser Kampf für eine gerechte Honorarordnung geht weiter. Wir fordern weiterhin nachdrücklich die Planungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau und Vermessungstechnische Leistungen wieder in den verbindlichen Teil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zurückzuführen.
Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Teile VI und X-XIII HOAI 1996 ist für die Bayerische Ingenieurekammer-Bau maßgeblich und hat für uns oberste Priorität. Bei unserem Einsatz haben wir viele Verbündete, auf die wir zählen können: An erster Stelle der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordung (AHO), dessen Vorsitzenden Ernst Ebert ich ausdrücklich für sein Engagement danken möchte. Auch die Bundesingenieurekammer, die Länderkammern und die Bundesarchitektenkammer sind Mitstreiter für eine optimale und gerechte HOAI.
Neutrales Gutachten in Planung
Um unseren Bestrebungen auch wissenschaftlich fundiert Nachdruck zu verleihen, wollen wir ein Gutachten zur Prüfung der Teile XI, X-XII HOAI 1996 in Auftrag geben. Im Mittelpunkt der Untersuchung sollen dabei die Aspekte Planungs- und Beratungsleistungen, Verbraucherschutz und Qualitätssicherung stehen.
Das geplante Gutachten soll uns als weitere Argumentationshilfe dienen und die bestehende Argumentation gegenüber Politik und Ministerien nach den positiven Erfahrungen des Freshfields-Gutachtens fachlich neutral und unwiderlegbar untermauern.
Im Vergleich zur vergangenen Novellierung sind wir, die Auftragnehmer, nun besser eingebunden. Es wird Arbeitsgruppen geben, die sich mit den einzelnen Aspekten intensiv beschäftigen werden. Mit Blick auf die Bildung von Facharbeitsgruppen im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteplanung haben sich der Vorstand des AHO und die AHO-Fachkommissionsleiterkonferenz im März auf folgende Struktur verständigt: 1. Flächenplanung und Umweltverträglichkeitsstudie, 2. Objektplanung, 3. Fachplanung (Tragwerksplanung und Technisch Ausrüstung), 4. Fachplanung (Teile X-XIII HOAI 1996 und Brandschutz).
In der konstituierenden Sitzung der gemeinsamen Koordinierungsgruppe zur HOAI 2009 von AHO, BAK und BingK, die im Januar stattgefunden hat, wurde vereinbart, dass die Bundesingenieurkammer ihre jeweiligen Länderkammern anspricht, um auf die Bauministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer mit dem Ziel der schnellstmöglichen Rückführung der Teile VI und X-XIII HOAI 1996 einzuwirken. Ich bitte alle Kollegen unsere Initiative zu unterstützen, damit die politischen Aktivitäten in den Bundesländern weiter forciert werden.
Ziel ist es, eine novellierte Honorarordnung noch in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu bringen. Ich baue auch weiterhin auf die Geschlossenheit des Berufsstandes der Ingenieure.
(Internet: Bayerische Ingenieurekammer-Bau:
www.bayika.de)