VBI-Praxisforum „Planungsbüros und Rechtsberatung“

Veranstaltung des Verbandes Beratender Ingenieure VBI am 1. April 2009 in Dresden untersucht Schnittstellen der Aufgabenfelder von Planern und Rechtsanwälten Berlin, 22. Januar 2009: Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat mit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst. Von den Neuerungen sind einige Tätigkeitsbereiche von Ingenieur- und Architekturbüros berührt wie beispielsweise die Beratung des Bauherrn bei Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts. Welche Rolle spielen Ingenieure und Architekten künftig dabei, was dürfen sie und was dürfen sie nicht? Diese und andere Fragen nimmt das VBI-Praxisforum „Planungsbüros und Rechtsberatung“ am 1. April von 14 bis 19 h im Business Park Dresden zum Anlass, mit Planern und auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwälten zu diskutieren und die Schnittstellen der Aufgabenfelder von Kanzleien und Planungsbüros zu beleuchten. Veranstalter sind der Verband Beratender Ingenieure VBI und die UNITA Unternehmensberatung. Die Themen:
„Rechtsdienstleistungsgesetz“, „Zusammenarbeit zwischen Planungsbüros und Rechtsanwälten in der Praxis“, „Das neue Forderungssicherungsgesetz“, „Schiedsgutachten – Chancen und Risiken“ sowie „Schadensabwicklung vor dem Hintergrund des neuen Versicherungsvertragsgesetzes“.
Der traditionelle Ausklang mit Imbiss und Getränken im Anschluss bietet Gelegenheit für Gespräche mit Referenten und Kollegen.
Ein Programmflyer mit Anmeldemöglichkeit kann unter www.vbi.de -> Service -
> Termine heruntergeladen werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 60 Euro
inklusive Getränke, Imbiss und nachträglich per E-Mail versandten Tagungsunterlagen. Veranstaltungsorganisation: UNITA Unternehmensberatung GmbH, Theodor- Althoff-Straße 45, 45133 Essen, Tel.: 0201/872 20-0, Fax: -20, E-Mail:
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