Willkommen,
Gast
|
|
Ich habe mal mit unserem Prüfsachbearbeiter über diese Thematik diskutiert. Formal sieht er es so, wie von mir hier geschrieben. Wenn die Treppe mitten auf einer Decke endet, müsste strenggenommen tatsächlich die Fläche unmittelbar vor der Treppe mit den Lasten für ein Podest beaufschlagt werden. Die Fläche würde sich nach der Definition in DIN 18065 ergeben. Jetzt das "aber": Wahrscheinlich ist diese Fläche im Vergleich zur restlichen Decke so klein, dass die erhöhte Last auf die Standsicherheit der Decke im Allgemeinen keinen wirkliche Auswirkung hat, insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine Massivdecke handelt. Er hat es also in der Prüfung schon laufen lassen, wenn die Decke "nur" mit den "normalen" Verkehrslasten (ggfs. zzgl. Trennwandzuschlag) bemessen wurde und keine Lasterhöhung für ein Podest berücksichtigt wurde. Eventuell wurde am Rand ein paar Zulagen vorgesehen oder Durchmesser erhöht. In der kurzen Diskussion konnten wir uns aber ein Paar "Einzelfälle" vorstellen, in denen die Lasterhöhung für ein Podest doch Bemessungsrelevant werden könnte:
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten