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EC 1991-1-1 und der (deutsche) NA geben Lasten für Treppen und Treppenpodeste an.
Das wirft Fragen auf, die in die Generalfrage münden: was ist ein Treppenpodest in Hinsicht auf die Bemessung und möglicherweise in Abgrenzung zur Geschoßdecke, die an das Treppenloch grenzt? Für Treppen und Treppenpodeste nach T1 (im NA) sind mindestens 3 kN/m² zu berücksichtigen - für die Decke ab 1,5 kN/m² (wobei auch da Definitionslücken zwischen Decken und Fluren aufklaffen - was ist ein Flur?) Kann eine übliche Stb.decke, an der eine Treppenstirn anschliesst, als Podest (mit höheren Lasten) oder als Decke bemessen werden? Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Mal den Normen-Ausschuss fragen =)
Ich setze grundsätzlich in Treppenhäusern 3,00 kN/m² an, falls nicht mehr erforderlich ist. Die 1,5 mit nem schweren TWZ von 1,2 ist dann nicht mehr so weit weg von den 3,0. Bei Fluren (Als Zugang zu Wohnungen) setzte ich ebenfalls 3,00 kN/m² an. Begründen kann ich das aber nur schlecht/nicht. Für die Decke dürfte es bei Fluren nach "T1" nicht wirklich maßgeblich werden, da ja in der Regel beidseits tragende Wände (Wohnungstrennwände) vorhanden sind. Der Fall, wo Wohnungstrennwände in Trockenbau hergestellt werden, dürfte selten sein und in meiner Welt sind das dann meist Umnutzungen von "oben - 5,00 kN/m²" nach unten. Bei auskragenden Treppenpodesten kann es durchaus mal maßgeblich sein. Beste Grüße
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Sollte ich beruhigt sein, weil anscheinend nicht nur ich keine brauchbare Definition für ein Treppenpodest kenne?
Oder sollte ich beunruhigt sein, weil die Definition "Treppenpodest" den Normenmachern zu trivial ist, die Verwendung aber nicht trivial ist? Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Nach
DIN
18065 gilt:
Demnach wäre dann wohl die erhöhte Last für Treppenpodeste mindestens auf dieser Fläche anzusetzen? |
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Letzte Änderung: von saibot2107.
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Ja, das habe ich auch gefunden. Ohne jetzt tief in Semantik einzusteigen: "das gilt *dann*, wenn ..". Andernfalls fehlte die Definition, wann ein Treppenpodest Teil der Decke sein sollte.
Das ergibt sich aus der Definition, wann ein Treppenpodest erforderlich ist (18 Stgn; 2-läufige U-Treppe mit Zwischenpodest usw.) Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Dann würde ich noch auf DIN 18065, 3.7 verweisen:
Zusammen mit der vorherigen Definition über die Mindestgröße eines Podestes wäre IMHO derjenige Teil einer Decke am Anfang bzw. Ende einer Decke als Podest im Sinne der DIN EN 1991-1-1 anzusehen, der dem Quadrat der zulässigen nutzbaren Treppenlaufbreite entspricht. Das andere wäre ein Zwischenpodest nach DIN 18065, 3.8, aber da ist die Definition ja unstreitig... |
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