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Gast
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Wenn du Probleme mit der Verbildlichung des Kraftverlaufes hast, hilft vielleicht die Vorstellung einer schlanken Konsole an einer Stütze. (Da erfolgt auch eine "Umlenkung" analog der Stütze hier im Fundament)
Ansonsten müsste man erst mal wissen, was das für ein Typ ist ob mit Ankerkopf oder ohne. Aufgrund der Fundamenthöhe denke ich mal ohne? Aber baupraktisch sind die Ankerköpfe vielleicht doch sinvoll ? Schau doch mal in die Bemessung der Fa. Peikko, welche Nachweise da maßgeblich werden, oder ob es sich um ein reines Übergreifungsproblem bzw. die Endverankerung geht. Ansonsten wurde Bewehrungsmäßig eigentlich schon alles gesagt - Alles weitere müsste man der Bemessung der Fa. Peikko entnehmen können. Im Zweifel - Anrufen. Beste Grüße Ps: Gerade gesehen, dass du nochmal explizit Bügel geschrieben hast. Daher sind wohl Köpfe vorhanden und es handelt sich um eine Rückhängebewehrung gemäß Anhang A1 oder doch C? |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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M.W. braucht es keine L - Eisen. Fantomas hat es beschrieben, "normale" Fundamentbemessung + Zusatzbewehrungen (z.B. Rückhängebewehrung) gem. Angaben Peiko und fertig. Das Thema hast du auch verstärkt bei Kranfundamenten und Lasteinleitung der Kranlasten über die Ankerbarren. Aucht dort, Rückhängebewehrung + "normale" Fundamentbemessung, aber keine L - Eisen.
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Letzte Änderung: von statiker99.
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leonhardt bd 3 dafstb h 399 Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Bei PPM Typ L gar nicht. |
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deswegen steht in der (abgelaufenen) zulassung
eine neuere zulassung scheint es nicht zu geben und die eta .. jo mei, diese eta wohl dem, der alte zulassungen hat. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Letzte Änderung: von markus.
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