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Freigabe von Schalplänen von dem Architekten. 09 Mär 2023 23:13 #78094

  • Badoo
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Das ist kein fakeaccount. Es ärgert dich nur, dass ich es anders sehe als du oder viele andere hier. Ich bitte um HOAI - Quelle dazu, dass es eine Besondere Leistung sei. Ich helfe, wo ich kann

der trollige Durchstanzer 

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Letzte Änderung: von Badoo.

Freigabe von Schalplänen von dem Architekten. 09 Mär 2023 23:50 #78095

Auch wenn @Badoo und ich sonst regelmäßig unterschiedlicher Meinung sind d, hier sehe ich es wie @Badoo. Die Prüfung der Schalpläne ist eine Grundleistung der Objektplanung. Fällt IMHO und Anlage 10, LPH5, Punkte c), e) und f)

c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
d) Fortschreiben des Terminplans
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 


Gem. Punkt c) muss der Objektplaner die Ergebniss der Planungen anderer Beteiligter ins seine Ausführungspläne integrieren, dazu muss er selbstverständlich die entsprechende Pläne mit seinen Plänen abgleichen.
Gem. Punkt e) muss er seine Objektpläne fortschreiben
Gem. Punkt f) muss er Montagepläne auf Übereinstimmung mit den Ausführungspläne überprüfen.

Und bevor jetzt Einwände kommen: Ja, die HOAI ist Preis- und nicht Vertragsrecht. Ändert aber nichts daran, dass die Leistung durch das HOAI-Honorar abgedeckt und somit zu erbringen ist, außer, due genannten Teilleistungen wären vertraglich nicht vereinbart.
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Freigabe von Schalplänen von dem Architekten. 10 Mär 2023 05:06 #78096

Moin,

laut HOAI ist die Kontrolle von Schalplänen KEINE Grundleistung des Achitekten. Nachzulesen hier:

dev.rwp.de/wp-content/uploads/2020/06/Ar...Dr._Zerhusen_VDI.pdf (Diagramm auf der dritten Seite)

Und hier:

www.iww.de/pbp/honorargestaltung/honorar...objektplaner-f103012

Übrigens: Auch wenn die Preise in der HOAI nicht bindend sind. Die in der HOAI aufgeführten Leistungen können bei Streitigkeiten zu Vertrag und Honorar als Orientierung dienen. Und falls es keine wirksame Honorarvereinbarung gibt, gelten die Mindestsätze und damit auch die in der HOAI aufgeführten Grundleistungen als vereinbart.

Grüße
Christoff
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.

Freigabe von Schalplänen von dem Architekten. 10 Mär 2023 06:49 #78097

Anlage 10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne   nutzungsspezifischer  oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

 
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Letzte Änderung: von ql2/99.

Freigabe von Schalplänen von dem Architekten. 10 Mär 2023 06:58 #78098

Anlage 10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne   nutzungsspezifischer  oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

Schalpläne als Ergebnis der Tragwerksplanung sind aber durchaus Pläne von an der Planung fachlich Beteiligter, deren Ergebnisse der Architekt im Zweifel in seine Planung zu integrieren hat (als Grundleistung). Insoweit muss er sie prinzipiell ohnehin prüfen. Ob daraus der Anspruch auf eine Freigabe entsteht steht aber wohl auf einem anderen Blatt.
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Freigabe von Schalplänen von dem Architekten. 10 Mär 2023 07:15 #78101

Moin,

laut HOAI ist die Kontrolle von Schalplänen KEINE Grundleistung des Achitekten. Nachzulesen hier:

dev.rwp.de/wp-content/uploads/2020/06/Ar...Dr._Zerhusen_VDI.pdf (Diagramm auf der dritten Seite)

Und hier:

www.iww.de/pbp/honorargestaltung/honorar...objektplaner-f103012
Der zweite Link ist leider kostenpflichtig, weshalb ich ihn nicht lesen konnte.
Zum 1. Link folgende Anmerkung.
Mein Chef prüft als Prüfer bei Schalplänen nur, ob die Maße (Stützweiten, Bauteilabmessungen) zur Statik passen aber nicht auf Übereinstimmung mit den Ausführungspläne des Architekten. Insbesondere wird auch nicht die genaue Lage jeder statisch nicht relevanten Aussparung geprüft.
Ich bleibe dabei: Der Architekt muss als Grundleistung die Planung fachlich Beteiligter Koordinieren und in sofern auch die Schalpläne auf Übereinstimmung mit den Objektplänen überprüfen.
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