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Freigabe von Schalplänen von dem Architekten.
Ich als Tragwerksplaner verlange immer nach der Freigabe der Schalpläne (also in Geometrischer Sicht) von dem Architekten, also den der für die Werkplanung zuständig ist. Meistens bekomme ich auch diese Freigabe. Ich habe jetzt einen Fall wo sich ein Planungsbüro dummstellt und sagt, es wird nicht meine Statik frei geben. Ich habe nicht gebeten das das Planungsbüro meine Statik freigibt sondern nur den Schalplan von der Geometrie her. Jetzt kommt meine eigentliche Frage! Ist der , der die Werkplanung übernimmt verpflichtet den Schalplan freizugeben, ja oder nein? Wenn ja, wo steht das? ich möchte irgendwo kommunizieren können, warum dies seine Aufgabe ist. |
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Nein, der Ersteller der Werkplanung ist nicht verpflichtet Deinen Schalplan zu prüfen und freizugeben.
Für die fehlerfreie Erbringung Deiner Leistung bist nur Du selbst verantwortlich.
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Letzte Änderung: von Fantomas.
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Ist ne besondere Leistung - in der Regel machen das die Archis aber mit, da Sie dann zum ersten mal sehen, was sie gezeichnet haben
Musst halt aufpassen, dass du deine Schalplanung auf freigegebenen Plänen machst und net auch noch fett Vorabzu drauf steht. Beste Grüße
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wäre ich architekt, würde ich keine schalpläne freigeben - auch nicht als besondere ~
wenn´s seelenheil dranhängt und wenn´s deswegen stress gibt: freigabefeld (analog zu einem feld für den prüfer) auf den plan > ausführung nur entspr. freigeg. plänen textvermerk in separater box (irgendwas mit baufirma - prüfung - übereinstimmung - leitende architektenpläne - usw.) Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Ich halte es wie Markus und schreibe in den Plankopf, dass die Freigabe des Architekten aussteht und somit der Plan nicht zur Ausführung freigegeben ist.
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Letzte Änderung: von Badoo.
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