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Hallo zusammen!
Erst mal bin ich bei DeO. Aber warum ist das dein Problem und nicht das des Architekten? Schließlich plant der den Putz. Der wird natürlich mit dem Mängelsucher mit Erfolgshonorar noch viel mehr Ärger haben. Da kann er Unterstützung gebrauchen, aber du solltest dir den Schuh nicht anziehen. Oder bist du der Objektplaner? Schöne Grüße |
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Hey Hallo
Ich hab nicht gesagt das ich ein Problem damit habe. Ich wurde von einem betroffenen Bauträger der sich damit rumschlagen muss.... wir haben halt die Statik gemacht, und ich helfe wo ich kann... Diese Frage konnte ich halt nicht beantworten, und sie ist ja für uns nicht uninteressant.... Ich habe übrigens heute noch mit einem Putzer gesprochen, der hat auch gesagt, das er bei ner 11,5 Wand auch eher noch zus. ein Gewebe einlegt als beiner 17,5er... nur richtig begründen konnte er es auch nicht.... also irgendwas ist da im Busch.... nur was schriftliches habe ich bislang noch nicht gefunden... also bin ich bislang noch entspannt, und werde den Punkt auch unter „Quatsch“ einordnen.... ..
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Hallo Andreas, habe erst jetzt Deinen Beitrag richtig gelesen. So ganz unrecht hatte der Gutachter nicht ... soweit er die alte DIN 1053 Teil 1 (1990) zugrunde legt... und eine Garage oder vergleichbares Bauewerk nicht erkannt hat "Einschalige Außenwände min d=17,5 cm ²) ²) Bei eingeschossigen Garagen und vergleichbaren Bauwerken, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, ist d=11,5 cm zulässig Also ruhig zurücklegen. Der Gutachter sollte dann wirklich mal zu seiner Meinung die Grundlage bereitstellen. |
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Letzte Änderung: von MeyerK.
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Eine Mindestmauerwerkdicke ist mir nicht bekannt.
Risse im Putz können zwar auch aus dem Mauerwerk resultieren, aber eine generelle Mindestwanddicke ist mir nicht bekannt. Schau mal hier: www.vdpm.info/services/download/broschue...d-merkblaetter/#putz Besonders "Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton" Gruß Jörg |
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