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Hallo alle zusammen,
es geht mir um die Darstellung eines S-Hakens in der Ausführungsplanung. Der Baubetrieb interpretiert die Darstellung anders als unserer Tragwerksplaner und der Softwarehersteller. Zur Erklärung habe ich einige Abbildungen angehängt. Gefordert waren S-Haken Durchmesser 6, Länge 0,37m und einen Biegedurchmesser von d=0,036m (Abbildung 1). Für mich ergibt sich daraus die Aufgabe aus einen 37 cm langen Eisen einen S-Haken über einem Durchmesser von 36 mm zu biegen. Im Erbenis erhält man einen S-Haken gem. Abbildung 2. Der Baubetrieb interpretiert die Zeichnung gem. Abbildung 3 und erhält somit einen S-Haken, welcher über einen Durchmesser von 55 mm gebogen werden muss. Weiterhin Argumentiert der Baubetrieb, dass der Zeichnung nicht zu entnehmen sei, dass es sich bei der Zahl 55 um eine Bogenmaß handelt. Der Hersteller der Software, mit welcher die Stahlliste erzeugt wurde hat zur Frage wie folgt Stellung bezogen: "Alle Biegeformen in der Biegeliste haben Angaben zu den Teillängenmaßen sowie als auch der Gesamtlänge, die die angegebenen Vorschriften von Biegelisten für Bewehrungspläne entsprechen." Welche Vorschriften für Biegelisten gemeint sind, ist leider offen geblieben. Fall etwas unverständlich beschrieben ist, bitte melden. |
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hallo RalphWH,
Gegenfrage: Wie stellt Ihr Programm denn Bügel dar? Wenn diese mit geometriescher Breite bzw. Länge ( siehe Alsheimer ) dargestellt werden, dann sind Ihre Formen alle falsch. Form 3 müsste dann noch einen kleinen geraden Teil enthalten. Wenn nicht an der Form angegeben, gilt als BRD 4 d. Im Prinzip hat der Biegebetrieb jedoch Recht. gruß dvog |
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.... dem kann ich mich nur anschließen !!!!! Klaus Meyer |
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Letzte Änderung: von RalphWH.
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könnte vielleicht mal jemand ein Bild von einem S-Haken hochladen. Ich hätte gerne mal einen Vergleich.
Danke Ralph |
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