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"röntgen"
z.b. mit HILTI Ferroscan? |
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Hilfreiches kleines Büchlein:
Goris / Vogt: Stahlbetonbau-Praxis. Band 3: Tragwerksplanung im Bestand. Bauwerk BBB Beuth. 1. Auflage 2016 ISBN 978-3-410-25574-1 |
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Wieso "selbstverständlich" ? Die Bauaufsicht ist doch keine Verwahranstalt. Einzig der Eigentümer des Gebäudes ist dafür verantwortlich. Das gilt sogar für die Baugenehmigung selbst. Mir ist es extrem schleierhaft, wieso Gebäude mit Werten von manchmal mehreren Millionen EUR vollkommen ohne "Papiere" verkauft werden können und dürfen. Wir können sehr dankbar sein, daß die Baaufsicht zumindest die wesentlichsten Dinge sammelt, leider meistens keine Statik mehr. (1970 war das noch so) Ich gebe dir aber Recht, daß gezieltes Nachfragen mit persönlichem Erscheinen auch bei der Bauaufsicht schon manche Akte hervorgezaubert hat. Aber bitte alles recht freundlich........ |
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zeemann schrieb: "Wieso "selbstverständlich" ?
Die Bauaufsicht ist doch keine Verwahranstalt. Einspruch Euer Ehren! Jede Behörde hat eine Verwahrpflicht...... wie man das händelt ist eine andere Sache. |
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Das ist korrekt. Die Behörde verwahrt sich dagegen, das Zeug aufzubewahren Beispiel Hamburg: § 24 Aufbewahrungspflicht Die Bauherrin beziehungsweise der Bauherr und ihre oder seine Rechtsnachfolgerin beziehungsweise Rechtsnachfolger haben die Baugenehmigung einschließlich der geprüften Bauvorlagen, die bautechnischen Nachweise, auch soweit sie nicht bauaufsichtlich geprüft sind, und Bescheinigungen von Prüfsachverständigen bis zur Beseitigung der baulichen Anlage oder einer die Genehmigungsfrage als solche berührenden Änderung oder Nutzungsänderung aufzubewahren und auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. |
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Hallo,
hatte des öfteren auch schon das Problem. Meine Erfahrung: Hilti Ferroscan ist zu ungenau. Ich würde an den markanten Stellen (Feldmitte/Stützbereiche) aufschrämen lassen. Das ist das einzige, was wirklich funktioniert. Bei einem Gebäude, welches ich untersucht hatte, stellte sich heraus, dass für den ISt-Zustand schon ca. 50% zu wenig Bewehrung vorhanden war. Es wurde dann die ganze Decke abgebrochen und neu hergestellt. War dann eine ziemliche Diskussion wegen der Kosten, da der Planer verabsäumt hat den Bauherren darauf hinzuweisen, dass eine Untersuchung bereits in der Planungsphase hätte durchgeführt werden müssen und nicht erst beim Bauen. Der Nachweis des Systems mit Lasterhöhung müsste nach aktueller Normung durch- geführt werden - glaube ich. Hier, wie bereits vorher erwähnt, Materialfestigkeiten bestimmen lassen und mit diesen rechnen. schöne Grüße Peter |
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