Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Nachträgliche Bewehrungsbestimmung 22 Okt 2016 08:30 #59733

"röntgen"

z.b. mit HILTI Ferroscan?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachträgliche Bewehrungsbestimmung 22 Okt 2016 14:10 #59734

Hilfreiches kleines Büchlein:

Goris / Vogt: Stahlbetonbau-Praxis. Band 3: Tragwerksplanung im Bestand. Bauwerk BBB Beuth. 1. Auflage 2016
ISBN 978-3-410-25574-1

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachträgliche Bewehrungsbestimmung 23 Okt 2016 15:45 #59735

galapeter97 schrieb: .......selbstverständlich
müsste die Bau-Aufsicht diese Unterlagen vorhalten.........


Wieso "selbstverständlich" ?
Die Bauaufsicht ist doch keine Verwahranstalt.

Einzig der Eigentümer des Gebäudes ist dafür verantwortlich.
Das gilt sogar für die Baugenehmigung selbst.

Mir ist es extrem schleierhaft, wieso Gebäude mit Werten von manchmal mehreren Millionen EUR
vollkommen ohne "Papiere" verkauft werden können und dürfen.

Wir können sehr dankbar sein, daß die Baaufsicht zumindest die wesentlichsten Dinge sammelt,
leider meistens keine Statik mehr. (1970 war das noch so)

Ich gebe dir aber Recht, daß gezieltes Nachfragen mit persönlichem Erscheinen auch bei der Bauaufsicht schon manche Akte hervorgezaubert hat.

Aber bitte alles recht freundlich........

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachträgliche Bewehrungsbestimmung 24 Okt 2016 17:22 #59736

zeemann schrieb: "Wieso "selbstverständlich" ?
Die Bauaufsicht ist doch keine Verwahranstalt.

Einspruch Euer Ehren! Jede Behörde hat eine Verwahrpflicht......
wie man das händelt ist eine andere Sache.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachträgliche Bewehrungsbestimmung 24 Okt 2016 18:44 #59737

galapeter97 schrieb:
Jede Behörde hat eine Verwahrpflicht......


Das ist korrekt.

Die Behörde verwahrt sich dagegen, das Zeug aufzubewahren :laugh:

Beispiel Hamburg:

§ 24
Aufbewahrungspflicht

Die Bauherrin beziehungsweise der Bauherr und ihre oder seine Rechtsnachfolgerin beziehungsweise Rechtsnachfolger haben die Baugenehmigung einschließlich der geprüften Bauvorlagen, die bautechnischen Nachweise, auch soweit sie nicht bauaufsichtlich geprüft sind, und Bescheinigungen von Prüfsachverständigen bis zur Beseitigung der baulichen Anlage oder einer die Genehmigungsfrage als solche berührenden Änderung oder Nutzungsänderung aufzubewahren und auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Nachträgliche Bewehrungsbestimmung 02 Nov 2016 11:15 #59749

Hallo,

hatte des öfteren auch schon das Problem.

Meine Erfahrung:
Hilti Ferroscan ist zu ungenau.

Ich würde an den markanten Stellen (Feldmitte/Stützbereiche) aufschrämen lassen.
Das ist das einzige, was wirklich funktioniert.

Bei einem Gebäude, welches ich untersucht hatte, stellte sich heraus, dass für den
ISt-Zustand schon ca. 50% zu wenig Bewehrung vorhanden war. Es wurde dann die
ganze Decke abgebrochen und neu hergestellt.
War dann eine ziemliche Diskussion wegen der Kosten, da der Planer verabsäumt hat
den Bauherren darauf hinzuweisen, dass eine Untersuchung bereits in der Planungsphase
hätte durchgeführt werden müssen und nicht erst beim Bauen.

Der Nachweis des Systems mit Lasterhöhung müsste nach aktueller Normung durch-
geführt werden - glaube ich. Hier, wie bereits vorher erwähnt, Materialfestigkeiten bestimmen lassen und
mit diesen rechnen.

schöne Grüße
Peter

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten