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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 14 Okt 2015 17:59 #56837

Andreas schrieb: Der Prüfstatiker übernimmt aber mit seiner Prüfung nicht die gleichen Verantwortungen wie
wir das dann in unserer Arbeit tun würden. Das mach dir mal klar.


Jo, mach ich ! :)

Und was für eine Wahnsinnsverantwortung ist es bei einem EFH/ZFH (wir reden hier ja nur über NICHT-Prüfpflichtige BV)
die Filigranplatten zu prüfen, wenn du selbst die Statik gemacht hast und alle kritischen Punkte kennst ?

Wie schon gesagt, Werkstattpläne des Herstellers liegen vor, die brauchst du nicht anzuzweifeln, der Hersteller ist verantwortlich für die "Gleichwertigkeit" der Werkstattpläne mit den Platten. Eine Filigrandecke ist ja keine vollkommen andere Konstruktion im Vergleich zu einer Ortbetondecke. Die Platten haben oft eine Transportbewehrung die schon höher ist als die statisch notwendige, auch sonst schmeißen die Hersteller gerne ein paar konstruktive Eisen mehr in die Platten, da Sie diese ja zum Verlegepreis bezahlt bekommen.

Da halte ich die Arbeit (zur Prüfung von Filigranplatten) eines Prüfingenieurs bei der Prüfung (von prüfpflichtigen BV) schon für deutlich schwieriger, da er die GESAMTE Statik nachvollziehen muß.

Versteh mich nicht falsch: Zusätzliche Verantwortung MUSS selbstverständlich zusätzlich honoriert werden, aber die Prüfung von Filigranplatten ist kein Hexenwerk und im Sinne der Zufriedenheit des Bauherrn sogar wünschenswert.
Warum sollte ich hier irgendwas ablehnen, Verantwortung zu übernehmen gehört zum Berufsalltag eines Statikers.

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 15 Okt 2015 07:45 #56839

Hallo

es ist doch, finde ich, ganz egal wie groß eine Verantwortung ist.
Es geht doch darum was mich dazu bringt, diese dann zu übernehmen.
Es hat doch die letzten 50 Jahr super funktioniert. Wenn ich mal drüber nachdenke kann ich mich nicht erinnern, bei Einfamilienhäusern in den letzten 10 Jahren eine untere Lage gezeichnet zu haben.

Es gibt eben halt Dinge bei der Prüfung der Filigrandecke die ich nicht beeinflussen kann, und die
im Gusto des Handwerkers/Deckenbauers liegen und liegen müssen...!
Muss ich mich wirklich jedes mal reindenken welche Firma welche Gitterträger in welche Achse legt?
Wie bemisst der Deckenbauer für den Transportzustand? Das macht, denke ich, jeder anders.

Und natürlich kann ich die Kontrolle auch durchführen, das impliziert aber dann auch das ich die Arbeit, und die Verantwortung bezahlt bekomme, und ich die notwendige Zeit dafür habe. Da muss man dann auch berücksichtigen, das zu dem Zeitpunkt wo ich die Statik erstelle, der Deckenbauer ja meist noch gar nicht feststeht. Ich muss mich also Wochen später wieder in das Projekt ein denken.

Und, und da sind wir wieder bei den ganzen vorangegangenen Diskussionen, es wird aus meiner Erfahrung heraus so sein, das auf jeden Fall hier in der Umgebung die Honorare nicht ansteigen werden, wenn ich deswegen den Auftraggeber vollheule..!
Ich kann zwar die Umbemessung und die Pläne des Deckenbauers überprüfen, und wegen meiner auch für diese Umbemessung die Verantwortung übernehmen.
Aber für die Herstellung der Decke kann ich das sowieso nie..!!!!!
Woher weiß ich, das die Decke genauso wie im Plan produziert wurde...?

Es macht doch dann Sinn die komplette Verantwortung für ein komplettes Gewerk zu vergeben.
Sonst ist jeder nur halb verantwortlich. Das führt denke ich auch zu Problemen.
Der Deckenbauer bekommt meine Bemessung und stellte ein Produkt her, für welches er in vollem Umfang haftet.
Dafür bekommt er sein Honorar.
Ich möchte nicht auch noch den Zimmermannsabbund, oder die Puzzelpläne der KS-Industrie prüfen müssen, und dafür verantwortlich zeichnen, oder die Lieferscheine des Betones, oder Mörtels abzeichnen, oder, oder....
..

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 16 Okt 2015 15:25 #56842

Hallo Andreas,

in der Regel lehnt man eine Prüfanfrage (bzw. Freigabe) vom Filigranwerk ja auch erstmal ab,
danach ist ja meistens auch alles gut, da die Werke verkaufen wollen und somit die haftung übernehmen.

Und in den allermeisten Fällen wird man auch gar nicht gefragt.
So klappt das wunderbar, wie du auch schreibst.

Es kann also nur den (sehr seltenen) Fall geben, daß sich ein Werk weigert, ohne Prüfung und Freigabe zu liefern.
Dann würde ICH meinem Bauherrn die "Unüblichkeit" erläutern, aber den Plan (gegen Honorar) prüfen, fertig.
Ich werde auch nicht heulen :) und auch kein Honorar fordern, wenn das Gesamthonorar noch funktioniert.
Deswegen werden natürlich auch nicht alle Honorare um mich herum ansteigen :)

Allerdings ist das von dir erwähnte "jeder ist für sein Gewerk verantwortlich" auch die letzten 50 Jahre nur ein Traum:
Zum einen wird 1 Gewerk (nämlich 1 Stück Decke) von 2 Fachleuten bearbeitet (Untere Bewehrung = Plattenwerk,
der Rest = Statiker), zum anderen muss ja irgendwer die Decke (und die bauseitigen Zulageeisen, welche durch das Plattenwerk vorgegeben werden) vor dem betonieren abnehmen !

Ich habe dazu noch NIE einen Vertreter des Plattenwerkes auf der Baustelle gesehen.
Das macht doch in 99 % der Fälle (bei NICHT prüfpflichtigen BV) der Statiker.

Du kannst dann natürlich sagen: Die (bauseitige) Bewehrung des Plattenwerkes oder die Verlegung der Platten schaue ich mir gar nicht an, dann wirst du im Schadenfalle mindestens eine Mtschuld bekommen.

Beispiel: Aus irgendeinem Grund sind die Eisen im Plattenwerk auf 0 cm Überstand verlegt worden.
Die Platte soll am Auflager auch nur 0-1 cm aufliegen. Ein fataler Fehler des Plattenwerkes.
Wenn du diesen Fehler auf der Baustelle übersiehst, es kommt zum schweren Schaden bist du auf jeden Fall mitschuldig,

Daher kommst du nicht drumrum bei der Bewehrungsabnahme auch die Filigranplattenbewehrung, die Lage der Platten,
und die bauseitige Zulagenbewehrung zu prüfen. Das macht doch sonst keiner !

Und schwupp bist du wieder mitverantwortlich, jedesmal, seit 50 Jahren....

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 16 Okt 2015 15:50 #56843

Hallo,

zeemann schrieb:
in der Regel lehnt man eine Prüfanfrage (bzw. Freigabe) vom Filigranwerk ja auch erstmal ab,
danach ist ja meistens auch alles gut, da die Werke verkaufen wollen und somit die haftung übernehmen.

Und in den allermeisten Fällen wird man auch gar nicht gefragt.
So klappt das wunderbar, wie du auch schreibst.

Es kann also nur den (sehr seltenen) Fall geben, daß sich ein Werk weigert, ohne Prüfung und Freigabe zu liefern.


bei uns ist das stets so. Die erwarten allerdings eine Freugabe vom Besteller, also von der eigentlichen Baufirma. Die prüft natürlich auf Geometrie. Die statische Seite ist dabei außen vor und verbleibt im Verantwortungsbereich des FT-Herstellers.

Dann würde ICH meinem Bauherrn die "Unüblichkeit" erläutern, aber den Plan (gegen Honorar) prüfen, fertig.


Ich werde es nicht machen, denn es gibt keinen Grund sich Haftung reinzuziehen.

Ich habe dazu noch NIE einen Vertreter des Plattenwerkes auf der Baustelle gesehen.
Das macht doch in 99 % der Fälle (bei NICHT prüfpflichtigen BV) der Statiker.


Wenn er sich dazu breitschlagen lässt schon.

Du kannst dann natürlich sagen: Die (bauseitige) Bewehrung des Plattenwerkes oder die Verlegung der Platten schaue ich mir gar nicht an, dann wirst du im Schadenfalle mindestens eine Mtschuld bekommen.


nur wenn in der Hauptstatik der Feghler schon enthalten war und als Basis für weitere fehlöghafte Planungen war. Ansonsten wird man selbstverständlich keine Mitschuld erhalten weil man nichts verschuldet hat.

Beispiel: Aus irgendeinem Grund sind die Eisen im Plattenwerk auf 0 cm Überstand verlegt worden.
Die Platte soll am Auflager auch nur 0-1 cm aufliegen. Ein fataler Fehler des Plattenwerkes.
Wenn du diesen Fehler auf der Baustelle übersiehst, es kommt zum schweren Schaden bist du auf jeden Fall mitschuldig,


wenn man dagewesne ist und abzunehmen hatte ja. Aber darum geht man schlauerweise nicht hin und klässt sich Verantwortlichkeiten anderen überhängen. Die grinsen sich doch einen das der Statioker so blöde ist deren Haftung
zu übernehmen.

Daher kommst du nicht drumrum bei der Bewehrungsabnahme auch die Filigranplattenbewehrung, die Lage der Platten,
und die bauseitige Zulagenbewehrung zu prüfen. Das macht doch sonst keiner !

Und schwupp bist du wieder mitverantwortlich, jedesmal, seit 50 Jahren....


Du irrst immer noch. Du biost nzur verantwortlich was DSu selber geplant hast oder was Du abgenommen hast. In der Pflicht die Planungs und/oder Ausführungsleistung anderer abzunehmen bist Du nicht.

Und wenn es keiner macht dann macht es halt keiner. Das ist nicht Deine Problem und Du solltest auch nicht zu Deinem Problem machen. es ist nich unsere Aufgabe andere von ihren Verantwortlichkeiten zuu lösen und zu jubeln "... huhuu, liebe Haftungen .. kommt alle zu mir .. ich liebe euch"

Eine entsprechende juristische Erklärung wurde hier im Thread ja schon gepostet.

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 16 Okt 2015 18:07 #56844

Aaah jetzt verstehe ich:

Ihr nehmt die Decken gar nicht erst ab, ach so.

Und wer stellt nachher die Bescheingung über die "stichprobenhaften Kontrollen" aus ??

Das kann ich ja kaum glauben, daß ich Blödmann der einzige bin, der seinen Auftrag gegenüber dem Bauherrn ernstnimmt und seine eigene Bewehrungsplanung (mindestens die obere Lage und die Unterzüge) abnimmt.

Jetzt wird mir auch langsam klar wie man eine EFH Statik für unter 2000 EUR anbieten kann,
ganz einfach, indem man keine Baukontrollen durchführt und sich so vermeintlich der Haftung entzieht......

Manohmann....
Folgende Benutzer bedankten sich: extrabrut

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 16 Okt 2015 20:14 #56846

zeemann schrieb: Aaah jetzt verstehe ich:

Ihr nehmt die Decken gar nicht erst ab, ach so.

Und wer stellt nachher die Bescheingung über die "stichprobenhaften Kontrollen" aus ??


sowas gibt es hier nicht.

Jetzt wird mir auch langsam klar wie man eine EFH Statik für unter 2000 EUR anbieten kann, ganz einfach, indem man keine Baukontrollen durchführt und sich so vermeintlich der Haftung entzieht......


Man bietet das an was angefragt, entsprechend angeboten und beauftragt wird. Mehr zu machen, insbesondere wenn es um Übernahme von Haftungen bzgl. der Leistungen anderer geht, ist unternehmerisch kein großer Wurf.

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