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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 13 Okt 2015 11:11 #56801

Hallo,
Ich wurde von einem Filigrandeckenhersteller aufgefordert, für eine von mir berechnete Decke,seinen erstellten Verlegeplan,Bewehrungsgehalt der einzelnen Platten und die örtlichen Zulagen zu prüfen. Anderenfalls gehts nix in Produktion ich wollte mal wissen, wie Ihr das macht, wenn der BH eine Filigrandecke bekommt. Prüft Ihr dann auch die ganzen Punkte. Ich sehe es irgendwie nicht ein für die Umrechnung die Verantwortung zu übernehmen.
Oder liege ich da falsch??

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 13 Okt 2015 11:24 #56802

michael schrieb: Hallo,
Ich wurde von einem Filigrandeckenhersteller aufgefordert, für eine von mir berechnete Decke,seinen erstellten Verlegeplan,Bewehrungsgehalt der einzelnen Platten und die örtlichen Zulagen zu prüfen. Anderenfalls gehts nix in Produktion ich wollte mal wissen, wie Ihr das macht, wenn der BH eine Filigrandecke bekommt. Prüft Ihr dann auch die ganzen Punkte. Ich sehe es irgendwie nicht ein für die Umrechnung die Verantwortung zu übernehmen.
Oder liege ich da falsch??


Nein, ich schließe mich der Position an.

Wer auf die Idee kommt abweichende Konstruktionen in den Bau einzuflechten muss alle dazugehörigen Kontrollen selber eigenverantwortlich übernehmen und durchführen. Und zwar auch auf evtl. dadurch indirekt betroffene Bauteile.

Ansonsten ist es ja wunderschön für den Verursacher. Der hat einen Vorteil davon (sonst würde er das ja nicht anleiern), schiebt aber die Verantwortung wieder einem anderen zu und ist raus aus der Nummer. Nö! - Der andere bekommt oft nicht einmal Geld dafür, er bringt als via Zeit noch was mit.

Wenn der Bauherr als AG auf die Idee kommt könnte man darüber streiten im Sinne von Kundenzufriedenheit, aber selbst da würde ich sagen, dass wenn man seinen beauftragten Dienst ordnungsgemäß erledigt hat, man nicht derjenige zu sein hat der sich den schwarzen Peter anderer Leute freiwillig in die Tasche zu stecken hat.

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 13 Okt 2015 11:30 #56803

Prüfung ist eine Leistung und muß bezahlt werden. Bei geprüften Bauvorhaben fordert der Prüfstatiker für die Prüfung von Filigrandecken extra Geld. Ansonsten sehe ich bei ungeprüften Bauvorhaben den Statiker schon in der Rolle, das zu prüfen und zu koordinieren, wer denn sonst? 4-Augenprinzip sollte sein, ich würde allerdings schreiben, das eine stichprobenartige Kontrolle mit Vergleichsrechnungen erfolgt und das die Haftung für die Leistung beim Filigranhersteller bleibt. Maßliche Freigabe durch die Baufirma. Übrigens: die Filigrandeckenfirma denkt nur bis 3cm hinter die Innenkante der Außenwand, Auf der Wand fehlt also die eventuell erforderliche untere Bewehrung!

Schulli

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 13 Okt 2015 12:46 #56804

Ich prüfe die Umplanung des Filigranwerks nicht.

Das Werk ist ja meist ein Subunternehmer des Bauunternehmers, der
somit einen "Sondervorschlag" für die Ausführung macht.
Juristisch: ein "Nebenangebot".
Hier gibt es eine gute Dissertation, die die Verantwortlichkeit klärt.
Der Planer des Nebenangebots schuldet den Erfolg
....
..."Das OLG Düsseldorf hat diese Frage klar beantwortet und dabei
hohe Anforderungen an die Planer eines Nebenangebots gestellt: Sie
schulden dem Bieter einen Werkerfolg, der in diesem Fall aus der
Erstellung einer Planung besteht, die sowohl öffentlich-rechtlichen
Vorgaben genügt als auch zu den kalkulierten Kostten realisierbar ist. ..." Seite 475
.

"Das Risiko der Ausführbarkeit der Planung liegt nunmehr weder beim Bauherrn
noch beim Unternehmer, sondern bei dem Planer, der das Nebenangebot für
das Bauunternehmen ausgearbeitet hat. Dieses Ergebnis ist auch richtig" Seite 478.
...
"Mit dem Nebenangebot übernimmt der Bieter bzw. Auftragnehmer die Rolle des
Planers. Er bringt einen abweichenden Vorschlag in das Vergabeverfahren ein und
plant diesen. Auf Grund dessen übernimmt er, wie eben ausführlich dargestellt, die
Planungsverantwortung dafür, dass sein Nebenangebot „funktioniert“ " Seite 479.
...
Alles findet man hier: So ab Seite 474 mal durchlesen...
d-nb.info/987484427/34

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Letzte Änderung: von FischerH. Grund: schreibfehler

Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 13 Okt 2015 13:35 #56805

"Oder liege ich da falsch?? "

Nein.

Kollege Fischer hat das ja schön belegt.

Unabhängig von Juristen kann es doch nur so sein, daß erst mal jeder für das verantwortlich ist (und bleibt),
was er selbst "verbrochen" hat.

Kommt jetzt ein ausführendes Unternehmen auf die Idee, das Tragwerk zu verändern,
liegt es in deren Verantwortung einschließlich der Einhaltung der Randbedingungen.

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 13 Okt 2015 14:10 #56806

Hallo,

also bei uns in Hessen bestätige ich ja am Ende die übereinstimmende Bauausführung.
Da ich die Elementdecke nicht bestätigen kann, wenn ich die nicht kenne, fordere ich grundsätzlich die Elementdecken bei der Baufirma an und prüfe diese auf ausreichende Standsicherheit.
Dieser Aufwand muss natürlich vom Bauherren bezahlt werden.
Wenn wir nicht hinschauen, wer dann....?
:-)
Gruß, bms.

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