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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 13 Okt 2015 15:59 #56815

Total geil....
Wie kann man sich denn darüber unterhalten ob man für die Arbeit
eines anderen verantwortlich sein kann...!

Prüfe ich dann auch die Querkraftabdeckung durch die Gitterträger....oder den Montagezustand.., weiß ich an meinem Schreibtisch sitzend wie stark die Platte wird für die Bemessung der Zulagen.....?
Spinnen wir es mal weiter... Ich prüfe den Plan des Deckenbauers und finde den Plan OK, wie geht's denn dann weiter..?? Wenn ich dann nicht auch das Verlegen des Eisens in der Filigrandecke prüfen kann, macht es doch gar keinen Sinn....!!!
..

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 13 Okt 2015 21:16 #56816

Andreas schrieb: ............
Prüfe ich dann auch die Querkraftabdeckung durch die Gitterträger....oder den Montagezustand.., weiß ich an meinem Schreibtisch sitzend wie stark die Platte wird für die Bemessung der Zulagen.....?
Spinnen wir es mal weiter... Ich prüfe den Plan des Deckenbauers und finde den Plan OK, wie geht's denn dann weiter..?? Wenn ich dann nicht auch das Verlegen des Eisens in der Filigrandecke prüfen kann, macht es doch gar keinen Sinn....!!!


Na, ja ein Prüfingenieur kann das......also das Prüfen !

Die Prüfung von Filigrandecken ist bei NICHT-PRÜFPFLICHTIGEN Bauvorhaben bei uns hier (NRW) eher die Ausnahme, da die Werke selbst erfahrene Leute haben und die Verantwortung auf ihre eigene Kappe nehmen. Bei prüfpflichtigen BVs prüft ja sowieso der PI.

Falls es dann doch mal vorkommen sollte (was es bei mir noch nie ist), würde ich mir eine Prüfung schon zutrauen, man bekommt doch alle Angaben die man benötigt incl. Werkstattpläne.

Da geht es doch in der Regel nur um die Umrechnung der eigenen As-Werte und der Schubprüfung.

Die Eisen in der Platte würde ich nicht nachzählen, sondern höchstens mal drüberschauen insbesondere bei der Endverankerungslänge, bei industriell hergestellten Platten mit Werkstattplänen für jede Platte darf man wohl davon ausgehen das alles stimmt, wenn nicht liegt die Verantwortung eindeutig beim Hersteller.

Was man wirklich prüfen muss, ist die Verlegung der bauseitigen Zulagen.
Aber das ist doch unproblematisch möglich.

Wie gesagt es gibt bei nicht-prüfpflichtigen Gebäuden KEIN 4-Augen Prinzip !

Von daher würde ich in Hessen bzw den Bundesländern wo EIN verantwortlicher Statiker unterschreiben muss, den Punkt der Prüfung unbedingt in das Honorar aufnehmen, oder mit den evtl. abgeschwächten Bewehrungsplänen verrechnen.

Ich halte das Risiko bei Filigranplatten für überschaubar und bin gerne bereit gegen Auskömmliches Honorar solche Prüfungen zu übernehmen.

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Letzte Änderung: von zeemann.

Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 14 Okt 2015 03:54 #56817

Guten Morgen,

als Planer schulde ich eine mängelfreie Planung. Mängelfrei heisst u. a. für mich auch wirtschaftlich, umsetzbar und vollständig.

Da ich als erfahrener Ing. wissen kann, dass Betondecken wirtschaftlich fast nur als Filigrandecken ausgeführt werden können, müsste ich eig. eine Filigrandeckenstatik im Rahmen meiner Ingenieurleistung liefern.
Da ich das nicht kann und weil jeder Hersteller andere Vorzüge bei der Wirtschaftlichkeit hat, überlassen wir das aber dem Anbieter. Somit haben wir unsere Leistung ja nicht vollständig erbracht.

Also teilen wir dem Bauherrn schon am Anfang mit, dass die Statik für die Decken als Umbemessung vom Anbieter zu erbringen ist. Ein guter Architekt weis soetwas in seiner Ausschreibung zu berücksichtigen.
Ich schreibe sogar oft (aber nicht immer) in meine Statik rein, dass Ausführungspläne zu erstellen sind und MIR! vor Ausführung vorzulegen sind.
Dass wir noch eine Stunde oder zwei* für die Prüfung auf Vereinbarkeit mit unserer Hauptstatik zu leisten haben kann man mitkalkulieren oder nicht oder doch oder nur bisschen oder oder oder ;)

Ich kenn die ganze Geschichte, die damit verbundenen Dramen, die panischen Emails der Statiker, die Ausreden, das Geheule :laugh: , das Lügen auf Baubesprechungen, das Herumwinden ....natürlich vom --->Stahlbau ;) . Nämlich dann, wenn wir Details oder Bauteile umbemessen müssen oder diese in der Statik nicht enthalten sind und diese dann mit der Bitte um Freigabe zum Statistiker geben :laugh:

GG

* = Statik Einfamilienwohnhaus, 130qm, KG, EG; DG usw. ;)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.

Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 14 Okt 2015 06:33 #56820

"... als Planer schulde ich eine mängelfreie Planung. Mängelfrei heisst u. a. für mich
auch wirtschaftlich, umsetzbar und vollständig."

wie soll das denn gehen ?

- wer entscheidet, was wirtschaftlich ist ?
- fast alles ist umsetzbar ...
- Statik ist nie vollständig im Massivbau, wen man wollte könnte man rechnen, rechnen, und rechnen und ....

Beispiel Filigranplatten.
Meist etwas teurer als geschalte Decken (ich rede hier nicht von EFH und so),
haben aber manchmal Vorteile beim Ausbau.
Hab es schon oft erlebt, mal wird so, mal so vom GU entschieden.

Desshalb, wer eine Konstruktion ändert ist zuerst in der Verantwortung.

Wie das dann, gemeinsam oder nicht, geregelt wird hängt vom Einzelfall ab.

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 14 Okt 2015 15:12 #56833

[quote="zeemann" post=56816
Na, ja ein Prüfingenieur kann das......also das Prüfen !

.[/quote]

Der Prüfstatiker übernimmt aber mit seiner Prüfung nicht die gleichen Verantwortungen wie
wir das dann in unserer Arbeit tun würden. Das mach dir mal klar.
..

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Kontrolle Umbemessung Filigrandecke 14 Okt 2015 16:57 #56836

[quote="statiker99" post=56820
Beispiel Filigranplatten.
Meist etwas teurer als geschalte Decken (ich rede hier nicht von EFH und so),
haben aber manchmal Vorteile beim Ausbau.
Hab es schon oft erlebt, mal wird so, mal so vom GU entschieden.[/quote]

Der Witz ist ja der, dass bei uns die Bauämter sich gerne vom Bauherren bestätigen lassen das eine Filigrandecke akzeptiert wird. Die Firmen machen das zu ihrem eigenen Vorteil und wenn dieses nicht in der Planung vorgesehen war ist nicht gesagt, dass der Bauherr das auch will.
Das hat in der Vergangenheit Ärger gegeben.

Es ist ja nicht so, dass die scheinbar wirtschaftliche Lösung auch die technisch und funktional bessere ist.

Desshalb, wer eine Konstruktion ändert ist zuerst in der Verantwortung.

Wie das dann, gemeinsam oder nicht, geregelt wird hängt vom Einzelfall ab.


genau so!

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