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bei Stahlbetonbauten in Grundwasser vielleicht, aber sonst?
Wenn die Gebäude kraftschlüssig verbunden werden und die abgewandte Neubauseite sich erwartungsgemäß stärker setzt, enstehen so große Zugkräfte am Anschlußwandkopf die von einer Mauerwerkswand oder Betondecke mit Kebedübeln nicht aufgenommen werden können, diese Sonderlösung nachzuweisen und auszuführen bedeutet einen weit höheren Aufwand als eine Bewegungsfuge herzustellen, die fast nichts kostet. Gruß rainer |
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rainer schrieb:
richtig! die kunst ist, gründung und anschluß in einklang zu bringen. dafür gibt es die vielfältigsten möglichkeiten. es ist fallweise zu bewerten, ob oder ob nicht. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Sicherlich!
nur hier ging es um die Beurteilung eines Regelfalles bei dem man ohne Not keine Sonderlösung wählen sollte (->Planungs-, Baukosten- und Schadenwahrscheinlichkeitsminimierung ). Gruß rainer |
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Moin, Moin,
das sehe ich auch so. Es geht wohl nicht darum, was nach einer Norm, die ja auch veraltet sein kann, zulässig ist. Viele Konstruktionen funktionieren zuverlässig und dauerhaft, obwohl sie von Normen abweichen. Entscheidend ist die Frage, wer für Schäden haftet, falls nicht nach Norm gebaut wird und wie lange ggf. gehaftet werden muss. Gruß Pitt |
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Moin moin,
da habt Ihr mir mal wieder auf die "Sprünge" geholfen... Schon mal besten Dank für Eure Mühe. Ich werde das neue Gebäude mit Halfenschienen o.ä. am vorhandenen Gebäude befestigen, sodaß in vertikaler Richtung sich das Gebäude noch setzen kann. Noch ein schönes sonniges Wochenende Gruß Woodpecker |
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