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Hallo Woodpecker,
damit machts Du genau das Gegenteil von dem was die DIN 4123 Pkt.8 fordert. Damit bekommst Du möglicherweise zus. Setzungsrisse in den Altbau. Vermutlich wird nichts passieren, nur wenn bist Du der der Leidtagende. Abtreppung unter 30° + Trennfuge = DIN4123 . Ich wäre froh wenn es in anderen Bereichen auch so klare Vorschriften geben würde. Gruß rainer |
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Hallo,
ich kenne das nur von zeitnahen Gründungen. In der Fachliteratur habe ich davon noch nichts gesehen. Ein Schadenfall mit Bild der haargenau die geplante Situation darstellt findet sich in Dörken/Dehne Grundbau 2 S.285 !! Aus der Bauschadensammlung von Ackermann. Gruß rainer |
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ich bestreite nicht, daß diese lösung IMMER funktioniert.
ich hatte ja schon berichtet, daß ich an diesem von mir genannten bauwerk wieder anbaue, allerdings an einer anderen stelle. hier ist das problem von oberflächennahen steinkohle vorkommen, dazu noch ein wild errichteter nachbarbau, der schon starke rissbildung und setzungen aufweist. um das nachbargebäude nicht weiter zu schädigen und keine probleme mit dem weichen untegrund zu bekommen, wird dieser anbau auf einer steifen 30cm platte gegründet und als stahlkonstruktion mit leichten hourdisdecken (möglichst geringe bauhöhe) ausgeführt. setzungen sind kaum zu erwarten und die stahlkonstruktion hat möglichkeiten setzungen nachzugeben. die decken werden allerdings mit dem altbau verbunden - ohne frugen etc.. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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die DIN 4123 empfiehlt eine fuge - keine vorschrift!
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Hallo Christian,
hier das entsprechende Zitat aus der DIN4123: Zitat Anfang "8.5 Setzungen Die Wechselwirkung zwischen Baugrund und Bauwerk ist zu berücksichtigen. Die zusätzliche Belastung des Baugrunds durch das neue Gebäude kann zu Setzungen sowohl des neuen als auch des bestehenden Gebäudes führen. Da die beiden Gebäude sich unterschiedlich setzen können, sollten das bestehende und das neue Bauwerk durch eine Bewegungsfuge getrennt werden." Zitat Ende Also kann man Woodpecker doch nur empfehlen sich daran zu halten! Wenn dann Risse auftreten kann man die DIN4123 nochmals Zitieren Zitat Anfang "ANMERKUNG Die Maßnahmen nach dieser Norm schließen auch bei sorgfältiger Planung und Ausführung geringfügige Verformungen der bestehenden Gebäudeteile je nach Zustand und Bauweise im Allgemeinen nicht aus. Als weitgehend unvermeidbar gelten Haarrisse und Setzungen der unterfangenen Gebäudeteile bis 5 mm." Zitat Ende Und dem Gutachter geht die Luft aus! Das es Sonderfälle die Sonderlösungen( mit zus. Nachweisen!!!) bedürfen, geben kann ist unbestritten. Gruß rainer |
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rainer schrieb:
du hast natürlich nicht unrecht, aber die DIN läßt ausdrücklich die möglichkeit zu, die setzungen "zu berücksichtigen". in welcher form, bleibt dem ingenieur überlassen. es wird lediglich ein beispiel für den idealfallvorgebracht - eine bewegungsfuge. oft sind die bautechnischen probleme der bewegungsfugen größer, als bei einer tragfähigen verbindung. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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