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Hallo, ich habe die Aufgabe eine Aluminiumkonstruktion zu bemessen und zu konstruieren. Grundlage dafür ist die DIN 4113, Aluminiumkonstruktion unter vorwiegend ruhender Belastung. Die DIN beruht aber noch auf das alte Sicherheitskonzept und gibt denzufolge andere zulässige Spannungen an, unterteilt in H-Lasten und HZ-Lasten. Ich verwende aber bereits das neue Sicherheitskonzept und frage mich nun welche Spannung ich als zulässig annehmen kann oder soll ich so rechnen: Grd = Streckgrenze/1.1 ???????????
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Moin, Moin,
rein formal gesehen, gibt die 4113 keine "anderen" zulässigen Spannungen an, da es nach dem neuen Sicherheitskonzept keine "zulääsigen" Spannungen gibt, sondern "Grenzspannungen". Insbesondere im Hinblick auf die änderung A1 der Norm erscheint es mir nicht sinnvoll, auf ein anderes Sicherheitskonzept umzusteigen, da die Höhe der anzusetzenden Teilsicherheitsbeiwerte nicht bekannt ist. Gruß Pitt |
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Bezuglich der Teilsicherheitsbeiwerte würde ich mich an der DIN 18800 orientieren wollen.
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....aber steht in der 18800 einmal das wort aluminium?
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Stahl:
240 / 1,1 / 1,50 = 145 N/mm² 240 / 1,1 / 1,35 = 161 N/mm² das entspricht den alten "zulässigen" Spannungen, entsprechend müßten dann auch die Umrechnung bei Alu funktionieren: Alu: 195 / 1,1 / 1,50 = 118 N/mm² 195 / 1,1 / 1,35 = 131 N/mm² Tatsächlich liegen die zulässigen Spannungen im Alu aber doch bei 88 (LF H) bzw 100 (LF HZ): paßt mithin nicht. Wie also sieht Deien Umrechnung aus??? |
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Stahl:
Mindeststreckgrenze=24 KN/cm² Grenzspannung 24/1,1=21,82 KN/cm² Alu, AlMgSi1 F31 Mindeststreckgrenze=26 KN/cm², DIN 4113 Teil 1, Tab. 1 Grenzspannung 26/1,1=23,64 KN/cm² |
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