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Gemäß VDI 2566 müssen bei einem zweischaligen Aufzugschacht an schutzbedürftige Räume die Schachtwände jeweils eine Masse von 380 kg/m2 haben.
Einschalig würde eine Masse von 580 kg/m2 ausreichen. Kann mir jemand erklären, warum bei zweischaliger Ausführung viel mehr Masse nötig ist? Kennt jemand die Hintergründe der VDI 2566 ? Ist diese nach 4109 verbindlich anzuwenden? Oder sind es nur "Empfehlungen" und keine "Muß"-Bestimmungen? Gruss |
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Nicht nur die einschaligen Schachtwände, sondern auch alle unmittelbaren Wand- und Deckenkonstruktionen im schutzbedürftigen Raum müssen mit einer Masse von 580 kg/m² ausgebildet werden (VDI 2566-2, Tabelle 2). Vielleicht ist das der Knackpunkt, warum die gesamte Masse einer zweischaligen Schachtwand größer ist als bei einer einschaligen.
Nach der DIN 4109, Beiblatt 2 (2.5.6) ist die VDI 2566 nur für einen erhöhten Schallschutz anzuwenden. Der soll aber durchgesetzt werden: Nach einem Gerichtsurteil ist die Stufe II nach VDI 4100 „stillschweigend“ anzunehmen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Für einen normalen Wohnungsbau gilt ein normaler Schallschutz. Und nicht die Mindestanforderung. |
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