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Gast
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Ich habe die Beauftragung von einem Ingenieurbauwerk bekommen im Sommer 2021.
Ich habe Leistungen erbracht bis Frühling 2022, seit dem ist das Projekt eingeschlafen. Ich habe schon 2 Email geschrieben einen 2022 und 2023 das ich eine Rechnung schreiben will nach HOAI wie in der Beauftragung vereinbart. Allerdings sind bei der Beauftragung fiktive niedrige Kosten gestanden, die richtige Kostenschätzung sollte später kommen, ist aber eben nicht gekommen. Es kann gut sein das erst in 2 Jahren das Projekt weiter geht. Von der anderen Seite Generalplaner herrscht Funkstille. 1) Wie würdet ihr reagieren? War einmal ein sehr wichtiger Kunde, mittlerweile kommen fast keine Aufträge mehr. 2) Wie sieht die rechtliche Situation aus? Was habe ich für Optionen? |
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Aus der Verjährung bist Du m.W. noch nicht raus, bzw. das Thema existiert (noch) nicht.
Einfach eine Rechnung nach angefallenem Aufwand schreiben. Der Aufwand muss aber nachvollziehbar dokumentiert sein. Datum - Tätigkeit - Stunden Datum - Tätigkeit - Stunden Datum - Tätigkeit - Stunden _______________________ Summe Stunden ... Wohl dem, der bei Projektbeginn solche Tabellen anlegt. Diese im Nachhinein stringent zu erstellen könnte nervig werden. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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(Teil-)Rechnung auf Basis des Vertrags stellen. Ggfs. auf Basis rechtlicher Bewertung.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Letzte Änderung: von markus.
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Hallo,
Da wirst du Probleme haben, wenn du höhere anrechenbare Kosten ansetzen willst, denn die müsstest du ja beweisen, was du vermutlich nicht kannst. Kann sein, kann aber auch nicht. Schreib deine Abschlagsrechnung auf der Basis der seinerzeit beauftragten anrechenbaren Kosten (schreib: 'anrechenbare Kosten vorläufig angesetzt') und mit dem Leistungsstand, als das Projekt gestoppt wurde. Zumindest ist die Forderung wohl noch nicht verjährt (m.W. 3 Jahre + der Rest des Kalenderjahres bis 31.12.). Dann hast du deine Forderung dokumentiert, und das dauert dann wieder 3 Jahre bis Ultimo des Jahres, bis diese Abschlagsrechnung verjährt, wenn du nicht vorher klagst, etc. Falls du dann noch Lust dazu hast. Gruß mmue |
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Hallo,
Ein Kollege von mir hatte es erst letztens mit seinem Anwalt bzgl. Verjährung. Aussage vom Anwalt war, es gibt keine Verjährung bei Ingenieurleistungen, außer man hat eine Abschlagsrechnung gestellt, dann ja. Bei Handwerkerrechnungen sieht das anders aus, da gibt es die Verjährung. Zeiträume weiss ich leider nicht mehr. Grüße |
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www.bau-plan-asekurado.de/blog/architekt...e-verjaehrungsfrist/
Stelle Deine eigene Kostenschätzung auf und lege die der Rechnung zugrunde. Und dann stell die Rechnung zeitnah. Das wird nicht besser, wenn du das liegen läßt.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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