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Gast
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Hallo ,
hat jemand Erfahrung in welchen Bundesländern nachträgliche Wanddurchbrüche für normale Türöffnungsmaße genehmigungsfrei sind ? > GKL2? Ein Bekannter aus Mecklenburg-Vorpommern fragt. Da sieht es eher schlecht aus , nehme ich an... Allerdings kenne ich es selbst von meinem Prüfer-Chef, dass er in seiner Eigentumswohnung einfach einen nachträglichen Durchbruch erstellt hat. Naja.. Auf einen Bauantrag hat der jedenfalls verzichtet. Danke im Voraus! |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Moin ,
MBO ...Eingriff in tragende Bauteile (ausser Gk1 und 2 ) = Genehmigungsfiktion ! SächsBO dto. BayBO ....Eingriff in tragende Bauteile in Wohngebäuden = keine Genehmigungsfiktion ! MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Besten Dank! Wie wird denn diese Genehmigungsfiktion praktisch umgesetzt? Ist es quasi die Regel, dass Bauantragsunterlagen zu solchen Wanddurchbrüchen vollständig dem Bauamt vorliegen, diese jedoch alles mehr als 3 Monate liegen lassen? Dann bauen alle fleißig und das Bauamt fordert nichts nach bzw. entzieht die konkludente Baugenehmigung rückwirkend ?
Ich habe solche Dürchbrüche nie geplant, weil ich keine guten Honorare erwarten würde. Entschuldigt meine Ahnungslosigkeit. |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Ehrlich........
Wir gehen unserer Beratungspflicht nach , dass machen wir aktenkundig und lassen uns die Bestätigung der Bauherren oder Eigner zukommen. Dann kommen ca. 20 % der Fälle mit Auftrag zurück. Im vereinfachten Verfahren (analog der Nutzungsänderung) stellen wir dann die Baufomulare zusammen (Deckblatt, Inhalt Antragsformular Baubeschreibungsformular eventuell Statistikformular , Grundriss und statische Berechnung) . Der Rest der in Satz 1 genannten ....... landet in den ewigen Jagdgründen ........... MFG Rüdiger Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen
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Danke für den Einblick und die Statistik
Wäre mal interessant zu wissen wieviele von den 80% dann ohne Beauftragung des Bauvorlageberechtigten bzw. ohne Baugenehmigung den Durchbruch letztlich auf eigene Faust ausführen und wieviele von denen belangt werden.... Aber das kann uns eigentlich auch egal sein. Beste Grüße |
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