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Guten Tag
schönes Thema.
Mal kurz eingehakt: Wenn ich über meinen Statiker eine konventionell bewehrte Gründung bestelle, dann will ich keinen Faserbeton. Wenn der BU nicht fragt, hat er ein Problem. Warum? Nicht weil statisch so oder so oder hält vielleicht doch und so .. sondern weil ich das nicht bestellt habe.
Ich hab auch solche (im Bereich Stahlbau gelagerte) "Fehlausführungen" zu beurteilen. Wen will man denn damit einen Gefallen tuen, wenn man das hinrechnet bzw. schönredet? In dem Moment, wo du Pfusch hinrechnest und als ausreichend bezeichnest, wirst du doch als Ing nicht mehr für voll genommen. Es geht also nicht nur um das Geld des BU oder des BH... Stell dir mal vor, da kommt ein weiterer Gutachter hinterher und der belegt und benennt die Fehler klipp und klar. Wie stehst du dann da? Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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In der Regel nicht viel, jedenfalls wenn es sich um tragfähigen Baugrund handelt. Es ist noch nicht sehr lange her, da hat man soche Fundamente unbewehrt ausgeführt und der PI hat einen Grüneintarg "2d12 oben im Bereich von Türöffnungen" vorgenommen. Wohl gemerkt, nur unter Türöffnungen, nicht auch unter Fenstern mit Brüstungen. So ändern sich die Zeiten. Bei der Beurteilung, ob es zu Setzungsrissen kommen kann, muss man sich die Gesamtansicht der Situation anschauen, dh. Fundament, mit den darüberstehenden Wänden und den zugehörigen Decken und Balken. Es genügt nicht,hier nur auf das Fundament zu schauen. es |
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Hallo,
....Aber was passiert da nun im Bereich Fundament in Fenstermitte...?.... kommt auf die Betrachtungsweise an. Bei Lastverteilung unter 60-45 ° im Bereich der Öffnungen vielleicht noch ein Restbereich ohne Pressung oder bei Betrachtung als gebetteten Balken mit mehr oder weniger gleichmäßiger Bodenpressung. Und wenn du überschläglich die Bodenpressung als Belastung ansetzt reichen in der Regel die 2 ø 12 oben aus. In der Literatur (Bodenplatten) wird auch darauf hingewiesen, dass bei größeren Öffnungen oben ggf. eine Zulagebewehrung einzubauen ist. Insofern wirst du als Sachverständiger auf die fehlende Bewehrung im Bereich der Öffnungen hinweisen müssen. Nachtrag Ohh, da war ich zu langsam ! |
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Letzte Änderung: von HerrLehmann.
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Hallo zusammen,
und wie sieht es jetzt aus, wenn die ca. 2D12 in der auf den Streifenfundamenten ruhenden Bodenplatte (siehe Eingangsthread) liegen? Die für mich Interessante Frage bleibt weiterhin offen: Wollte der Bauherr die Änderung oder nicht? Grüße aus Dresden, Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.
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Hey
nein, der Bauherr wollte die Änderung nicht. Ist doch ganz häufig so... der Unternehmer bekommt sogar statische Pläne für sein Angebot, macht einen Festpreis, rechnet aber für sich schon einmal die Bewehrung der Fundamente raus..... und hat somit den Vorteil gegenüber der Konkurrenz... Der arme Unternehmer hat sich ja im Grunde auch nicht richtig falsch verhalten. Er hat sich die die Fundamente "umrechnen" lassen.... und hatte ein Gutes Gewissen...!! Das in der Umrechnung "Zentrisch belastet" steht, und das die Fasern keine Zulassung haben, kann er doch gar nicht beurteilen... Normalerweise gehört das Betonwerk kollektiv inhaftiert...!! Ich sehe schon, ich werde es nicht vernünftig darstellen können, das hier die Fundamentbewehrung fehlt. Der Versuch mit Stahlfasern ist also dann auch tatsächlich gleichwertig mit unbewehrt.... Ich werde bei Beiden Bv. argumentieren, das der Boden nachträglich noch einmal zu prüfen ist, um wenigstens die Standsicherheit sicherzustellen, die Gebrauchstauglichkeit ist ja nun sicherlich schon gestört. Das wird dann irgendwie mit Geld geflickt. Bin mal gespannt wie das dann da weitergeht.... Gibt es denn Kollegen hier unter uns, die "einfache EFH-Fundamente" noch unbewehrt ausführen...? Wenn ich ehrlich bin, sehe ich das noch recht häufig in den Baugebieten..... ..
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Hallo Andreas,
der Fall ist doch dann klar, warum sollte der Bauherr für was aufkommen, was er so nicht wollte? Zur Tragfähigkeit: Wenn man das System mit den Wandpfeilern umdreht, muss quasi nur der Nachweis für einen Flachsturz erbracht werden! Druckzone wäre das unbewehrte Streifenfundament, die nachzuweisende Bewehrung liegt dann in der Bodenplatte! Bodenpressung als Last... Bei den "einfachen EFH" liegt heut zu tage das Problem bei der Dämmung... Soll heissen das Streifenfundament ist in Querrichtung in die Bodenplatte eingespannt, damit die Dämmung aussen bündig drüberlaufen kann. Früher lagen ja auch nur Kartoffeln im Keller... heute wohnt man dort... Oft ist das was man in Baugebieten sieht nur eine Frostschürze um die Bodenplatte, und warum sollte man die bewehren? Grüße Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.
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