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Fundamentierung Einfamilienhäuser 27 Apr 2017 14:18 #61172

Hallo zusammen

ich habe hier wieder mal aktuell etwas zu beurteilen, wo ich vielleicht mal die ein oder andere Meinung dazu hilfreich fände.
Statiken des letzten Jahres.

Fall:

Neubau eines Einfamilienhauses. Der Statiker hat die Bodenplatte konstruktiv bewehrt, und unter die tragenden Wände innen, und außen Streifenfundamente angeordnet, die er konstruktiv mit 2 12er Eisen ob+unt. und Bügelkorb R188 bemessen hat.
Nun ist der Rohbauunternehmer hingegangen, und hat sich vom örtlichen Betonwerk die Fundamente "umbemessen" lassen, so das er auf die Bewehrung verzichtet, und Stahlfaserbeton verwendet.
Diese Umrechnung liegt mir vor... da spricht der Statiker der es gerechnet hat davon, das er eine zentrische Belastung voraussetzt... wie soll das gehen bei großen Fensteröffnungen etc... und wozu dann die Späne, da hätte doch auch ein unbewehrtes Fundament gereicht....?

ähnliches bei
Fall 2:
anderes Haus... aber fast gleiche Konstellation... nur hat der Statiker hier sich zu den Fundamenten ausgeschwiegen...
gibt lediglich eine Breite und das Stichwort "frosfrei" vor.
Auch hier wie üblich 2,5m Fensteröffnungen, etc...
Nach Aussage Rohbauer war dessen Aussage nach der Frage nach Bewehrung in den Fundamenten, das er keine bräuchte, da ja die Fundamente ruhig "reißen" könnten.....!
Dieser Ansatz wäre interessant, wenn er irgendwo nachzulesen wäre...
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Fundamentierung Einfamilienhäuser 27 Apr 2017 17:36 #61173

Hallo Andreas,

Ohne die Kontruktion zu kennen ist das schwierig.

Fall A:
Die vom ursprünglichen Statiker angegebene zentrische Belastung würde ich jetzt mal vermuten, bezieht sich eher darauf, dass das Streifenfundament eben in der Wandachse liegt und nicht, wie heute üblich bündig mit der Aussenkante abschließt (Torsion im Fundament aus Exzentrizität der Wand). Eigentlich ist bei nem Streifenfundament ein rel. großer Hebelarm vorhanden, wenn es eine entsprechende frostfreie Tiefe von mind. 80cm gibt.

Hat der Bauherr der durch den Rohbauer geänderten Ausführung zugestimmt? Wie ist der Baugrund beschaffen? Gibt es ein Baugrundgutachten, oder wurde es eingespart?

Fall B:
Ich kenne nur die Aussage der Abhängigkeit unbewehrter Streifenfundamente von der Schlankheit : Schneider 22.Aufl. 5.126 Gl. (126).
Der Statiker kann ja auch die unbehrten Fundamente als Frostschürzen ansehen und alles und die Platte packen. Ansonsten treffen die Bemerkungen aus Fall A hier ebenfalls zu.

Grüße aus Dresden
Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.

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Letzte Änderung: von sebwhite.

Fundamentierung Einfamilienhäuser 28 Apr 2017 09:24 #61174

Hallo

mir geht es ausschließlich im die Belastung über die Länge des Fundamentes.... (beim EFH ca. 10m)

Wenn ich oberhalb des Fundamentes eine Betonwand, oder eine Mauerwerkswand ohne Öffnungen habe,
bin ich auch der Meinung, das über eine Bewehrung diskutiert werden kann.
Wenn ich aber nun über die Länge des Fundamentes konzentrierte und unterschiedliche Lasten durch Öffnungen, und/oder Pfeilerlasten habe, habe ich doch immer eine erforderliche Bewehrung über die Länge des Fundamentes...

Diese kann doch der Stahlfaserbeton nicht abdecken...?!
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Fundamentierung Einfamilienhäuser 28 Apr 2017 09:49 #61175

Andreas schrieb: Diese kann doch der Stahlfaserbeton nicht abdecken...?!


Stahlfaserbeton kann keine statisch erf. Bewehrung abdecken oder gibt es einen Hinweis in der Norm
das so etwas doch möglich ist?

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Fundamentierung Einfamilienhäuser 28 Apr 2017 10:59 #61176

Hallo MeyerK

ja genau... soweit ich das weiß, kann Stahlfaserbeton das nicht, im Rahmen seiner Zulassung.
Nun ist es aber so, das Rohbauunternehmer (gerade hier in der Umgebung) da häufig so vorgehen,
das sie sich die Fundamente vom Betonwerk "umrechnen" lassen, und anstatt Bewehrung mit Stahlfasern arbeiten.
Das bekomme ich wirklich oft auf den Tisch..!!
Und der Rohbauer versteht dann natürlich nicht, wenn man ihm sagt, der der Statiker des Betonwerkes in seine Umrechnung ganz dick "Zentrisch Belastet" schreibt, das aber so im Grunde nie der Fall ist.....!!

Halten wir dann fest, das bei Fundamenten die über ihre Länge nicht gleichmäßig belastet sind,
auf keinen Fall auf eine Biegebewehrung mit Stabstahl verzichtet werden kann...??!
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Fundamentierung Einfamilienhäuser 28 Apr 2017 12:02 #61177

Hallo Andreas,

ich habe hier wieder mal aktuell etwas zu beurteilen, wo ich vielleicht mal die ein oder andere Meinung dazu hilfreich fände.

Nur zum Verständnis: Warum hast du da was zu beurteilen, wenn andere in eigener Verantwortung Bauteile umrechnen? Sollst du das bestätigen? Was du natürlich nicht tust.

Das bekomme ich wirklich oft auf den Tisch..!!

Hält man dir das vor, wie 'einfach und billig' andere arbeiten? Ist doch nichts Neues, oder? Passiert leider überall.

Halten wir dann fest, das bei Fundamenten die über ihre Länge nicht gleichmäßig belastet sind, auf keinen Fall auf eine Biegebewehrung mit Stabstahl verzichtet werden kann...??!

Das kann man so nicht sagen. Unbewehrte Einzel- und Streifenfundamente sind möglich (z.B. gem. Heft 240 DAfStb). Die sind bei entspr. Ausführung ausreichend standsicher (GZT). Bei längeren Streifenfundamenten kann eine Rißbildung quer zum Fundament allerdings nicht ausgeschlossen werden (Zwang aus Schwinden, ungleichmäßige Setzungen, etc.). Das schränkt allerdings weder die Tragfähigkeit (GZT) noch die Gebrauchstauglichkeit (GZG) ein, denn die evtl. auftretenden Risse sind a) nicht sichtbar, b) keine Gefahr für eine Bewehrung (es gibt ja keine) und c) für die Abtragung der Lasten nicht relevant.

Also, warum beschäftigst du dich damit? Eine Verantwortung für die Umrechnung hast du doch eh nicht.
Und wenn das Betonwerk 'zentrisch belastet' da reinschreibt und die Rohbaufirma sich nicht drum schert, was soll's? Hast du dort die Bauleitung?

Gruß
mmue

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