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Schneelasten Schleppgaube 09 Nov 2016 22:50 #59810

Frage zu Schneelasten auf eine Schleppdachgaube.

Würdet Ihr zu den Schneelasten auf die Gaube:
- normale Schneelast nach Neigungswinkel
- abrutschender Schnee vom Hauptdach

noch zusätzlich eine Schneeverwehung nach DIN EN 1991-1-3, 5.3.6
ansetzen.
Als "h" würde ich die Höhe zwischen Dachbruch und First des Hauptdachs
annehmen.
Nach der Systematik der Norm sind zusätzliche Schneeanwehungen nur gegen
vertikale Aufbauten anzunehmen.

Meine Bergründung für zusätzliche Schneeanwehung wäre:

Es wird angenommen dass es am Dachbruch zu Windverwirbelungen kommt
und somit auch zu Schneeanwehungen.
Zusätzlich wird angenommen dass sich der abrutschende Schnee des Hauptdaches
auf dem Gaubendach anhäuft.

Wie ist Eure Meinung dazu?

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Schneelasten Schleppgaube 10 Nov 2016 06:55 #59812

. Abrutschen war doch erst ab Delta h >=50cm? ... meine ich zumindest.

. ist die mögliche Mehrlast überhaupt bemessungsrelevant? ... wenn nein, gar nicht weiter drum kümmern.

. unsere aktuellen Vorschriften haben die Ansätze der Lasten ohne Not ins teilweise groteske gehend erhöht und verkompliziert, dass man denn Dummfug nicht noch weiter unterstützen muss.

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Schneelasten Schleppgaube 10 Nov 2016 21:15 #59813

An DeO,

Anwehen ist ab 0,50m, fürs Abrutschen kommen nur 50% der Schneelast
aus Dachflächen die oberhalb liegen in Ansatz.

Aber Du hast Recht, gerade die Schneelastnorm, ist meiner Meinung nicht
ausgereift.
Nur mal der Fall Dach 60°, Anbau entlang der Traufe mit 30°.
Was jetzt?
Schnee fällt auch auf den 60° Teil, der rutscht auf den Anbau.
Laut Norm y1 = 0 für 60°.
Im Netz gibt es unzählige Bilder die definitiv dort Schneeanhäufungen zeigen,
die sich auch auf den 60° Teil auswirken.

Satteldachgaube, was passiert in der Kehle?
Auch dort kommt es zu Schneeanhäufungen.

Google mal "Schneelasten Dachaufbauten" und schaue dir die Bilder von
friedrich-bau-reko an.

Für Scheddächer mit a > 60°, soll man sich laut Norm "Gedanken machen"!

Klasse!

Die Sache ist, wenn man vor dem Kadi steht, was sagt dann der Gutachter?
Hätte man wissen müssen?

Wenn ich Abrutschen und Anwehung berücksichtige, verdopple ich somit die
Schneelast gegenüber einer Berechnung ohne diesem Ansatz.
Ohne Teilsicherheitswerte wäre das genau so viel wie die Eigenlast.
Es kommt natürlich auf das Tragwerk an.
Genau deswegen möchte ich mir klar werden welcher Ansatz erklärbar und vertretbar ist

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Letzte Änderung: von Jörg.

Schneelasten Schleppgaube 10 Nov 2016 21:30 #59814

Jörg schrieb: Die Sache ist, wenn man vor dem Kadi steht, was sagt dann der Gutachter?
Hätte man wissen müssen?


Der muss einem erst einmal grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachweisen.

Wenn ich Abrutschen und Anwehung berücksichtige, verdopple ich somit die
Schneelast gegenüber einer Berechnung ohne diesem Ansatz.
Ohne Teilsicherheitswerte wäre das genau so viel wie die Eigenlast.
Es kommt natürlich darauf an, ob es ein Pfettendach ist, oder ein Kehlbalkendach.
Genau deswegen möchte ich mir klar werden welcher Ansatz erklärbar und vertretbar ist


Kehlbalkendächer mit Gauben sind ja so eine Sache.
Hier bei uns zumindest haben wir dämmungsbedingt immer Sparrenhöhen von 20 bzw. 24cm. Die sind entsprechend gering ausgereizt. Interessant ist im Grunde doch nur die Pfette. Und für die ist die Lasterhöhung eher geringteilig, da sie ja noch einiges mehr zu tragen hat (Zangenlast) und der möglicherweise höherbelastete Bereich bezigen auf die gesamte Lasteinzugsfläche eher klein ist. Sage ich mal so. Wenn es sich um lange Kehlsparren handelt könnte es anders aussehen.

Allerdings wäre die Frage zu beantworten, wo denn die massenhaften Dachzusammenbrüche bei den ganzen Bestandsgebäuden zu verorten sind. Die müssten ja ständig auftreten, wenn die neuen Viorschriften mit den Lasten begründet sein sollten. Oder ist es doch eher nur erfolgreiche Lobbyarbeit gewesen?

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Letzte Änderung: von DeO.

Schneelasten Schleppgaube 12 Nov 2016 06:45 #59816

An DeO

Es geht auch um die Verbindungsmittel, zb eines Wechselsparrens, oder
um die Dachbauschrauben bei einer Aufsparrendämmung!
Das wäre dann der "Schlimmste anzunehmende Gau".

Du hast ja recht, wenn ich alle möglichen Schneeanhäufungen auf einer
gegliederten Dachfläche berücksichtige und mir noch überlege wie die sich
untereinander beeinflussen grenzt das schon an Grundlagenforschung.
Da wird die Schneelastermittlung zu einem eigenständigen Dokument.

Die Frage ist, wo aufhören?
Was noch mitnehmen, damit der Bauherr nicht immer Alarm hat wenn es doch mal
heftig schneit.

Selbst die Berechnungen der Ziegelhersteller für Schneefanggitter bemerken aber,
dass ihre Berechnung nur für einfache, rechteckige Dachflächen ohne Gauben ... gilt.

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Letzte Änderung: von Jörg.

Schneelasten Schleppgaube 12 Nov 2016 15:41 #59820

An DeO,

mal was zum Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Wenn ich nachts auf dem Hochsitz sitze und auf eine Sau anlege und sie erlege,
besteht der Unterschied zwischem einem toten Jogger und einem Wildschwein,
rechtlich nur darin dass ich sagen muß, ich war mir sicher es war ein Wildschwein.

Der Jogger ist tot, und ich war eben nur Grob Fahrlässig, werde aber trotzdem verknackt!
Es reicht wenn einer sagt man hätte es wissen müssen.
In den 1980ern ist eine abgehängte Betondecke in einem öffentlichen Hallenbad auf die
Badegäste herabgefallen.
Nach den Beton- und Stahlbaupäpsten die mich im Studium gedrillt haben, gab es
Konferenzen, Symposien mit allen deutschen Baupäpsten, um zu klären was passiert ist.
Alle wussten zunächst keine Antwort.
In irgendeinem dieser Zusammenkünfte wäre ein Bauingenieursstudent aufgestanden
und hat sie alle abgestraft.
Hat aus einem Betonkalender der 20er oder 30er Jahre vorgelesen.
In clorhaltiger Luft darf Stahl der Güte V2A als Hänger für Decken nicht benutzt werden.

Die Verantwortlichen wurden alle verknackt!

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Letzte Änderung: von Jörg.
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