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Einfache Statik / geprüfte Statik EFH ehemals MFH 08 Okt 2015 20:39 #56778

Hallo!
Ich habe mir ein MFH gekauft (<7m oberste Etage, 3 Wohnungen, 2 Personen), bewohne das selbst und muss die Dachgauben erneuern lassen. Welche Form muss die Statik haben? Was sind übliche Preise zur Statikberechnung und Prüfung?
Der Typ vom Bauamt musste erst in sein schlaues Büchlein gucken und wollte erst die normale, dann die geprüfte. Der Statiker meint, die einfache würde reichen...
Die Frage ist, was passiert, wenn die einfache gemacht wird und später 3 Mietparteien einziehen würden (irgendwann...)
Danke für die Hilfe!

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Letzte Änderung: von PCRath. Grund: Was Vergessen :-)

Einfache Statik / geprüfte Statik EFH ehemals MFH 09 Okt 2015 05:59 #56780

Was erforderlich ist ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Das lässt sich pauschal nicht sagen da es auf die Größe des Gebäudes, die Art der Nutzung und so weiter ankommt. Daher ist kaum damit zu rechnen das es hier eine gesicherte Antwort gibt. Bei Bauvorhaben bedient man sich sinnvollerweise eines ortsansässigen Architekten der dann auch weiß was zu tun ist und die Eigenarten des Bauamtes kennt.

Grundsätzlich sollten sich die "einfache" und die "geprüfte" Statik inhaltlich nicht voneinander unterscheiden. Die geprüfte wurde lediglich von einem zugelassenem Prüfingenieur durchgesehen und entsprechend grün gestempelt und unterschrieben. Wenn der Statiker wusste was er tat werden sich keine (nennenswerten) korrigierenden Eintragungen darin befinden.

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Einfache Statik / geprüfte Statik EFH ehemals MFH 09 Okt 2015 06:55 #56781

:)

Einfamilienhaus, ehemaliges Mehrfamilienhaus???
Ein Mehrfamilienhaus mit Abgeschlossenheitsbescheinigung bleibt doch ein Mehrfamilienhaus. Auch wenn du nur alleine drin wohnst.
(ich nehme mal an, daher kommt deine Frage zur Püfung/nicht Prüfung der Statik.)

Eine Statik brauchst du z. B. wenn du etwas veränderst an der Tragstruktur des Gebäudes.
Da du ja nur "erneuerst" kannst du die gleichen Bauteile doch wieder als Neuteile einsetzen lassen. Das müsste eig. genehmigugnsfrei möglilch sein. (kommt auf Einzelfall an)

Oder hast du hier etwas weggelassen? Handelt es sich etwa um einen Umbau mit Vergrößerung der Dachgauben? B)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.

Einfache Statik / geprüfte Statik EFH ehemals MFH 09 Okt 2015 23:32 #56786

Folgene Vorstory:
Haus 1912, vor 2 Jahren gekauft, Dach nach Kauf selber geflickt (bin Informatiker) und war dicht. Dach sollte neu gedeckt werden, Zeudodachdecker hat nur Müll gebaut = Wasserschaden, Baubegleiter + Gutachter bestätigen das, Bauleiter ist weg, Verfahren bei Gericht anhängig. Dachgauben selber abgerissen, 150qm Dach mit LKW-Plane bespannt. Sollte es wenn interessieren, wie man ein Dach nicht deckt: pc-rath.de/Gutachten.pdf

Durch den Wasserschaden müssen alle Dachgauben erneuert werden (Trockenlegung der Stroh gedämmten und viel zu kleinen Dachgauben unrentabel). Ausbau auf voll Hauslänge, also ja, Statik muss. Bauantrag gestellt, fast fertig.

Passt nicht: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.

Ist ein Haus, das gehört komplett mir, hat bautechnisch 3 Wohnungen und wird von mir allein genutzt.

Macht die Prüfung einen großen preislichen Unterschied?

Vielen Dank!

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Letzte Änderung: von PCRath.

Einfache Statik / geprüfte Statik EFH ehemals MFH 10 Okt 2015 08:23 #56787

Du solltest beim Gutachten die Namen schwärzen bevor du es ins Netz stellt ;)

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Einfache Statik / geprüfte Statik EFH ehemals MFH 10 Okt 2015 10:02 #56788

und im Keller den BH von der Wäscheleine nehmen...

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