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Liebe Kollegen,<br />
ist Ihnen ein Abhandlung über die Berechnung von sogenannten Auflagertaschen bei Stahlbetondecken <br /> bekannt ? Problem: Bauherr will vorhandenes Gebäude (durch Kriegseinwirkung nur eingeschossig ) um ein Geschoß erweitern und die neue Geschoßdecke in die vorhandenen gemeinsamen <br /> Giebelwänden der Nachbargebäude auflagern.<br /> Ich hatte vor die Auflagerpunkte als Konsole zu betrachten ?! Wie würden Sie den Einfluß der Schallübertragung bewerten ? Wenn jemand einen Literaturhinweis oder über eigende Erfahrung berichten könnte wäre ich sehr dankbar.<br /> Mfg.<br /> Axel |
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Wie sieht es denn im EG aus, hat Ihr Kunde dort keine eigenen Wände?<br />
+<br /> Ich halte die Auflagerung schalltechnisch für problematisch, so aus dem Kopf 67dB, werden Sie wohl kaum erreichen mit einer einschaligen Wand.<br /> +<br /> Was ist mit Brandschutz, ist wohl auch problematisch, wenns nebenan brennt sollte doch wenigstens die Hütte Ihres Kunden stehen bleiben.<br /> +<br /> gruss jhd |
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mir gefällt´s auch nicht <br />
<br /> schall: entkoppeln - z.b. "schaumstoffschuhschachtel" von schöck - das löst aber nur das deckenproblem...<br /> <br /> berechnung: joo, mach ich ach so: als konsole<br /> <br /> grundsätzlich: wie ist das mit "jedes bauwerk für sich selber standsicher"?<br /> 2 bauwerke, 2 besitzer? rechtlich sicher interessant ... grunddienstbarkeit o.ä. erforderlich? um was sich tragwerksplaner kümmern sollen .. <br /> |
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Hallo Axel,<br />
<br /> der Hinweis für Schöck war gar nicht so schlecht. Hier gibt es Schöcktronsolen für Podeste u.ä., welche F 90 erfüllen und so eingestuft sind. Die Berechnung würde ich über Finite Elemente führen mit Punktauflager. Für den Brandschutz ist folgendes zu sagen: Die meisten LBO schreiben bei Schwächung des Querschnittes einer Brandwand vor, daß der Restquerschnitt F 90 erfüllen muß. Wenn man den Abschnitt hinter der Auflagerung betrachtet, verbleiben meistens nur 5 bis 10 cm. Diesen Abschnitt würde ich als nichttragend ansehen (Deckenauflager als Durchbruch betrachtet). Es ist also ein Baustoff zu finden, der mit einer Stärke von 5 bis 10 cm als nichttragendes Element F 90 erfüllt. Vorschlag: YTONG 75 mm nichttragend gemäß Hersteller F90-A oder Brandschutzplatten (Promat o.ä.). Fugen sind luftdicht zu schließen. Bei Einbau einer Dämmung sind ebenfalls bestimmte Bedingungen zu beachten (Schmelzpunkt 1000°C; formstabil usw.). Ich hoffe ich konnte helfen. |
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Hallo Axel,<br />
<br /> bevor auch nur ein Gedanke an die Durchführung verschwendet wird, sollte zunächst geklärt werden, wie es mit einer Erlaubnis für die nicht mehr rückgängig machbare Nutzung der anstehenden Giebelwände der Nachbarn aussieht!<br /> <br /> Ich weiss, dass gerade in Kriegsjahren die tragenden Wände anstehender Gebäude genutzt wurden. Dies allerdings nur mit schriftlich behördlicher Einwilligung der Nachbarn und sehr zum Ärger der heutigen Hausbesitzer.<br /> <br /> Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich jemand heute noch auf so etwas einläßt...<br /> <br /> Gruss mICHa<br /> |
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