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Rissbreitenbegrenzug einer Decke 22 Apr 2014 10:39 #51914

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Hallo Kollegen,

ich Bemesse gerade eine Kellerdecke eines (Auto-)Werkstattgebäudes mit den Abmessungen b/h = ca. 20x40 m.
Die Kelleraußenwände bestehen aus Stahlbeton und die stützenden Unterzüge werden vorbetoniert ausgeführt.
Die Decke soll flügelgeglättet und direkt genutzt werden.
Jetzt stellen sich mir einige Fragen bezüglich der Rissebewehrung.

1. Welche rechnerisch zulässige Rissbrete ist anzusetzen? Ich persönlich tendiere zu 0,3 mm.
2. Welche Bauteilhöhe ist maßgebend? Die Gesamtdeckenstärke oder nur die Dicke des Aufbetons auf den Filigranplatten.
Ich persönlich tendiere zu zweitem.
3. Sind generell alle Zwangslastfälle zu untersuchen oder nur der aus anschließenden Bauteilen?
4. Ist der Zwang im frühen Betonalter oder der nach vollständiger Erhärtung nachzuweisen?

Bin für jede Antwort oder Meinung dankbar.

Peter

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Rissbreitenbegrenzug einer Decke 22 Apr 2014 11:13 #51915

1. Welche rechnerisch zulässige Rissbrete ist anzusetzen? Ich persönlich tendiere zu 0,3 mm.

Gegenfrage: Tausalz ?

2. Welche Bauteilhöhe ist maßgebend? Die Gesamtdeckenstärke oder nur die Dicke des Aufbetons auf den Filigranplatten.
Ich persönlich tendiere zu zweitem.

Kommt darauf an. Hydratation für Aufbeton, Temperatur (später Zwang) Gesamtdicke.

3. Sind generell alle Zwangslastfälle zu untersuchen oder nur der aus anschließenden Bauteilen?

Die Frage verstehe ich jetzt nicht ganz.

4. Ist der Zwang im frühen Betonalter oder der nach vollständiger Erhärtung nachzuweisen?

Kommt drauf an. Sind später nennenswerte Temperaturschwankungen möglich, dann später Zwang (nach vollständiger Erhärtung), sonst nur frühes Schwinden (dann Frühfestigkeit).


Wie immer, es kommt auf den Einzelfall drauf an.

Mir persönlich wären die 0,3mm bei einer Decke ohne Belag und dann Zwang nur aus Hydratation etwas wenig.

Ist aber nur meine persönliche Meinung :)

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Rissbreitenbegrenzug einer Decke 22 Apr 2014 12:32 #51917

  • extrabrut
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Hallo statiker99,

Vielen Dank fürt deine Antwort.

Die nächste Frage wäre, welche Expositionsklassen anzusetzen sind.
Im Bauteilkatalog ist so ein Bauteil explizit nicht aufgeführt.
Eine Einstufung wie ein Parkdeck sehe ich bei einer Autowerkstatt als etwas übertrieben an, daher eher wie eine Einzelgarage. Wie siehst du das?

Frost und hohe Temperaturschwankungen sind nicht zu erwarten. Wenn ich dich recht verstehe ist daher der späte Zwang nicht maßgebend.

Die 0,3 mm entsprechen den Empfehlungen der Tab.7.1N der EN 1992 und sollten nach meiner Meinung daher ausreichen.

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Rissbreitenbegrenzug einer Decke 22 Apr 2014 14:33 #51919

"Eine Einstufung wie ein Parkdeck sehe ich bei einer Autowerkstatt als etwas
übertrieben an, daher eher wie eine Einzelgarage."

Das ist für mich die "Gretchenfrage" :)

Ich würde für mich in einem ersten Schritt mal 0,2mm und 0,3mm rechnen
und die Betonstahlmassen gegenüberstellen bzw. die Mehr - / Minderkosten.

Dann mit dem Bauherrn vereinbaren was gemacht wird, ebenfalls darauf
hinweisen, daß die 0,3mm ein rechnerischer Wert sind und vereinzelt auch
breitere Risse auftreten können (sonst ist hinterher das Geschrei groß ;) ).

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Rissbreitenbegrenzug einer Decke 22 Apr 2014 19:50 #51920

reden wir hier von rissen in der druckzone einer stb-decke?

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Rissbreitenbegrenzug einer Decke 22 Apr 2014 21:17 #51921

morten25 schrieb: reden wir hier von rissen in der druckzone einer stb-decke?


Ich denke, bei 20m x 40m wird oben auch ab und zu mal Zugzone sein :)

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