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Tragwerksplaner als GU 10 Feb 2006 06:58 #13075

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Hallo Kollegen,

ich habe eine Frage die eher versicherungstechnisch angesiedelt ist.
Neulich hat mich ein Bauherr gefragt, ob ich die für Ihn zu erbringende Bauleistung nicht auch komplett anbieten könnte. Ohne groß darüber nachzudenken habe ich das bejaht. Bauunternehmer kennt man schließlich genug, Bauleitung ist auch Tagesgeschäft also was soll's. Konzept entwickelt, Ausschreibung gemacht, Partner gesucht und gefunden, Leistung komplett angeboten.
Jetzt wo es zum Vertragsabschluss kommen soll stellt sich mir die Frage, ob das die normale Berufshaftplicht überhaupt abdeckt? Was ist weiterhin zu beachten?
Wer hat entsprechende positive oder negative Erfahrungen gemacht?
Für eure Antworten und Tips bin ich dankbar.

Gruß Jürgen

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ReTragwerksplaner als GU 10 Feb 2006 07:45 #13080

Hallo Jürgen,
bin bei der AIA berufshaftpflichtversichert und habe dabei einen Anteil von 20% der jährlichen Honorarsumme als Architektenleistung versichert. Somit bin ich neben meiner tragwerksplanerischen Seite auch für Bauleitung und den sonstigen Architektenleistungen versichert.

Gruß
Rolf

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ReTragwerksplaner als GU 10 Feb 2006 09:35 #13085

hi,
würde ich mit der versicherung klären, imho geht die gu-haftung weit über die gp-haftung hinaus.
grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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ReTragwerksplaner als GU 10 Feb 2006 09:37 #13086

in meiner HPV sind die arbeiten als GU nicht enthalten. darauf bin ich vom versicherer vorher ausdrücklich drauf hingewiesen worden

gruss

bernd

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ReTragwerksplaner als GU 10 Feb 2006 10:13 #13089

wenn man als GU auftritt dann ändert sich der status vom beratenden ing, zum gewerblichen ing.

in dem fall muß der vertrag mit der AIA geändert werden und, so glaube ich fällt auch gewerbesteuer an.

gruß
chris
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
FON: +49 (0) 6805/943 145
FAX: +49 (0) 6805/943 146
www.mcs-info.de

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ReTragwerksplaner als GU 10 Feb 2006 10:26 #13090

anstelle eines GU könnten sie GP (general planer) sein.

wie beim GU laufen bei ihnen alle fäden zusammen, aber trotzdem bleiben alle firmen rechtlich unabhängig und auch ihre freiberuflichkeit gewahrt.

die rechnungen der beauftragten firmen werden von ihnen treuhänderisch geprüft und an den bauherrn weitergeleitet. der bauherr bezahlt dann jede firma seperart.
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
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