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Sehr geehrte Kollegen,
mir wurden vom Bauherrn die Bodengutachten zur Verfügung gestellt, die am 16.03.2000 aufgestellt worden waren. Die aufgeführten Ergebnisse sind an verschiedenen Stellen so unterschiedlich und das Grundwasser schwankt so enorm, dass ich mich gerade überlege, ob das Gutachten für unsere Zwecke überhaupt ausreichend ist. Nun meine Frage: Wie lange sind die Ergebnisse eines Bodengutachtens nach gesetzlichen Vortschriften noch aktuel? Für einen Quellenhinweis wäre ich sehr dankbar. Danke im voraus. Gruß an Alle. Dipl.-Ing. S. Gonta Ingenieurbüro für Baustatik Habichtweg 9 42115 Wuppertal |
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Mir ist keine zeitliche Beschränkung eines Gutachtens bekannt. Wenn im Gutachten auf schwankende GW-Stände eingegangen wurde, sollte das GA weiterhin Gültigkeit besitzen. Natürlich sollte man kritisch hinterfragen, ob sich "draußen" etwas verändert hat.
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Hallo Stanislav,
ich sehe das eigentlich genauso wie Trost. In der Regel werden doch Aufzeichnungen über Grundwasserstände für bestimmte Gebiete geführt. Häufig ist es möglich über die zuständige Stelle den HGW zu erfragen. Erkundige Dich doch mal (ggf. bei dem Aufsteller des Gutachtens) woher Du diese Information bekommen kannst. Im Zweifelsfall ist vor Baubeginn bzw. während Ausführung der Erdarbeiten auf die örtliche Situation zu achten. Die zuständige Bau-leitung sollte dann Aufzeichnungen anlegen, die mit dem Gutachten abgeglichen werden können. Jedoch ist auch dies nur eine Momentaufnahme und muß nicht den vielleicht eintretenden maßgebenden Fall darstellen. Ich würde also auf jeden Fall den HGW erfragen. Ansonsten wird das Gutachen sicherlich noch Gültigkeit besitzen, sofern kein Bodenaustausch vorgenommen wurde Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Hallo Stanislav,
der Boden wird sich wohl nicht verändert haben. Wie die anderen schon schrieben brauchst Du keine Angaben zum Grundwasserstand am Tag der Untersuchung, das ist völlig uninteressant. Du brauchst für deine Planung den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Den zu benennen ist Aufgabe des Bodengutachters. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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