Willkommen,
Gast
|
|
Hallo, eine Kollege hat folgendes geschrieben:
Habe gerade das neueste Minerstialblatt der bayer. Staatsregierung mit der Liste der techn. Baubestimmungen vor mir: Danach darf die DIN 1052-04/88 noch bis zum 31.12.2007 angewendet werden. Schöne Grüsse aus München Thomas Wo kann man dieses Blatt im Internet anschauen? Ich dachte die übergangsfrist endete zum 31.12.05? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Mit dem Ministerialblatt kann ich nicht dienen. Aber es steht auch in der Liste / übersicht der Eingeführten Technischen Baubestimmungen f. Bayern.
www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnik/ Im entsprechenden pdf auf Seite 8 (Abschnitt 2.5) und auf Seite 75 (Anlage 2.5/5) nachlesen, ich zitiere: "Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1. Die Technischen Baubestimmungen nach 2.5.1(1) [Anm.: DIN 1052 alt] dürfen bis zum 31. Dezember 2007 alternativ zu den Technischen Baubestimmungen nach 2.5.1(2) [Anm.: DIN 1052 neu] angewendet werden." |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo, danke für die hilfreichen Infos.
Was heißt bei Anwendung der technischen Regeln? Die DIN 1055-100 Teil 5 ist doch bereits anzuwenden ab 01.01.06 - oder irre ich mich da? Nur sind die beiden Normen (1052 alt und 1055-100) nicht kompatibel. Wie kann ich dann die alte 1052 bis Ende 2007 weiterverwenden? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten