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Hallo Zusammen,
in der 18800 steht unter 8.2.1.3 ZUG "Für Gewindestangen, Schrauben mit Gewinde bis annähernd zum Kopf und aufgeschweißte Gewindebolzen ist in Gleichung (55) anstelle des Schaftquerschnittes A-Sch der Spannungsquerschnitt A-Sp einzusetzen. Das gleiche gilt für Schrauben, wenn die beim Fließen der Schrauben auftretenden Verformungen nicht zulässig sind." Ich bin der Meinung, dass wenn mir diese Nachgiebigkeit der Schraube kein Problem bereitet, ich immer bei Gleichung (55) NR,d= A-Sch*Sigma1,R,d den Schaftquerschnitt einsetzen darf! Ich hab das irgendwo mal mitbekommen, dass ich das machen darf, aber ich weis nicht mehr aus welcher Quelle. Es kann ja auch in der Tragfähigkeit keinen Unterschied geben, denn bei beiden Schrauben wird ein Teil der Gewindes voll im Zugbereich liegen! Wer hat da noch Info, wo man das genauer beschrieben bekommt! Gruß Elby Wie seht Ihr das |
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Schrauben auf Zug:
NR,d = A-Sch * fy,b,k / (1,1 * Gamma M) NR,d = A-Sp * fy,b,k / (1,25 * Gamma M) Der kleinere der beiden Werte ist maßgebend. Für Gewindestangen, Schrauben mit Gewinde bis annähernd zum Kopf ... anstatt Gleichung wie oben: NR,d = ASp * fy,b,k / (1,1 * Gamma M) Quelle: Ulrich Krüger, Stahlbau Teil 1 |
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In die 2. Formel gehört fu,b,k
NR,d = A-Sp * fu,b,k / (1,25 * Gamma M) fy,b,k = Streckgrenzs fu,b,k = Zugfestigkeit Gruß Achim |
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