Rammpfahl nach Blum ohne Berücksichtigung des Erdwiderstandes?
Dann ist klar dass die Verformung sehr gering ausfällt. Beachte dabei aber, dass eine Einspannung erst erreicht werden kann, wenn sich der Erdwiderstand auch einstellen kann. Dafür sind große Verformungen im Boden nötig. (siehe DIN)
Für den inneren Pfahlnachweis taugt eine solche Berechnung m.E. nur, wenn keine vertikalen Lasten im Pfahl sind, welche ein Zusatzmoment aus der Verformung erzeugen.
In der Praxis wird dies eher mit einem gebetteten Pfahl gerechnet.
Beachte auch die Rammtoleranzen (Schiefstellung und Lageabweichung)...
Soll der Pfahl im Boden eingespannt sein (Kragarm) dann ist noch der Rammtiefenzuschlag nachzuweisen...
Christian