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Gast
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Hallo Zusammen,
ich muß einen bestehenden Stb.-Rahmen von 1940 mit neuen Kranbahnlasten nachrechnen. Der Nachweis gelingt auch soweit, muß aber auch an diversen Punkten die Verankerungslänge nachweisen. Vorhanden ist jedoch ein glatter Bewehrungsstahl.Wie weißt man hier die Verankerungslänge nach? Gibt es velleicht einen Faktor, mit welchen ich die notwendige Verankerungslänge von gerippten Betonstahl einfach multiplizieren kann. Im vorraus besten Dank für eure Antworten. MfG Picardo |
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Hallo Picardo,
ich musste einmal einen Rahmen mit glattem Bew.stahl nachrechnen.Der Nachweis der Verankerungs- und übergreifungslängen nach heutigen Vorschriften und Erkenntnissen ist nicht möglich, auch den von dir gewünschten Faktor gibt es meiner Kenntnis nach nicht.Auch war damals das Versatzmaß nicht bekannt und wurde nicht berücksichtigt. Was bleibt ist eine Art Bestandsschutz, bei dem man davon ausgehen kann, dass die eingelegte Bewehrung unter Berücksichtigung der damals gültigen Regeln ausreichend verankert ist. Dieses Vorgehen wurde vom eingeschalteten Gutachter und vom Prüfer meines Bauvorhaben akzeptiert. Grüsse Thomas. |
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Der glatte Bewehrungsstahl wurde i.d.R. mit Haken, Winkelhaken verankert. Vielleicht hilft dies weiter.
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Moin Picardo,
habe derzeit ein ähnliches Problem und orientiere mich an der TGL 33405/01, Tabelle 18. ( s. auch BB) Bei Bedarf mail angeben. __________ Torx |
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Hallo Torx,
ein link oder entsprechende Page würde mir weiterhelfen. Meine e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Besten Dank und Grüße Picardo |
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Zumindest im Schneider BT 11. Aufl gibt es noch eine Tabelle der zul. Verbundspannungen, in der auch Glattstahl aufgeführt ist. Die angegebenen Werte sind zwar auch nach der alten Norm schon nicht mehr genormt gewesen, aber irgendwann waren sie ja wohl schon mal genormt. Für einen B25 im VB1 ergäbe sich hiernach die 1.8/0.7=2.57-fache Verankerungslänge eines BSt500S Stabes.
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