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Hallo,
folgende Frage an alle Baugruben-Profis (und Kompetenzteams) nachdem mir mein Bodengutachter und der Architekt auch nicht weiter helfen können. Ich plane eine Baugrube ohne Verbau (Kosten), bei der die Böschungskante (45°) fast die Grundstücksgrenze des Nachbarn trifft. Da hier einige Bäume stehen sowie ein hübscher Jägerzaun (wahrscheinlich mit Fundament), kann ich unmöglich bis zur Grundstücksgrenze buddeln. Ist es eigentlich irgentwo geregelt, wie weit man gefahrenlos an das Nachbargrund-stück heran darf? Muß man sich evtl. die Zustimmung einholen oder hat man eben so zu planen, das dem Nachbarn nichts passiert? Die meisten freuen sich doch, wenn etwas schief geht und man abkassieren kann! Nach Absprache mit dem Bodengutachter könnte ich auch bis 50° abböschen, hilft aber auch nicht wirklich weiter. Gruß Charly |
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Hallo Charly,
Du darft so nah an den Nachbarn wie Du willst. Es muss nur sichergestellt sein, dass Nachbargrungstück und Nachbarfundamente keinen schaden nehmen. Ich würde immer ein Feststellungsgutachten vor Baubeginn (möglichst gemeinsam mit dem Nachbarn) empfehlen, um bestehende Schäden am Nachbargebäude nicht unnötig zahlen zu müssen. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo,
bis 1,25m brauchst Du eigentlich gar nicht abböschen. Erst wenn es tiefer geht ist für den Differenzbetrag eine Abböschung vorzusehen. Gruß Mario |
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Hallo Mario,
wenn Du direkt an der Grundstücksgrenze 1,25 m tief ohne Abböschung abgräbst, habe ich schon Bedenken um den schönen Jägerzaun und den Bäumen. Gruß Sönke |
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Hallo Sönke,
Du hast natürlich recht, die örtlichen Begebenheiten müssen immer berücksichtigt werden. Sollte auch nur ein Hinweis gewesen sein, um sich einigermaßen zu helfen. Gruß Mario |
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Hallo,
wenn eine Baugenehmigung vorliegt und der Nachbar sein Einverständnis während der Baugesuchsphase gegeben hat, hat er nicht mal eine Chance es zu verhindern, wenn die Baugrube sein Grundstück mit einschließt. Sogenanntes "Schlag- und Hammerrecht". Du bzw. der Bauherr muß natürlich das Nachbargrundstück wiederherstellen. Aber der Nachbar wird sich schon kooperativ zeigen, wenn ein neuer Jägerzaun mit tollen neuen Fundamenten winkt. Dein Bauherr sollte die paar Kröten dafür lockermachen, immer noch billiger als ein Verbau oder Rechtsstreit oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Denn wo man was baut will man ja meistens auch noch wohnen... |
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