Hallo miteinander,
im Beiblatt 1 zur DIN 4109 steht auf Seite 14, dass die Anwendung der Tabelle 1 (m' -> R'WR bei einschaligen Wänden) voraussetzt, dass keine "einschalige flankierende Wände in Steinen mit einer Rohdichteklasse <= 0,8 und in schallschutztechnischer Hinsicht ungünstiger Lochung verwendet werden". Sinngemäß darf dann sicherlich auch die Tabelle 12 (m' -> R'WR bei Massivdecken) )nicht verwendet werden.
Wie aber bitteschön soll ich dann den Einfluss der Flankenübertragung bei einem Mfh mit ebensolchen (Poroton SX11, d=30 cm) Außenwänden in einem Schallschutznachweis berücksichtigen?
Bin mir über die schlechten schalltechischen Eigenschaften vom Leichtziegel im Klaren...
Im voraus vielen Dank, in froher Erwartung
T. Dreher