a. ich habe dort gar nichts geplant
b. die KG Wände sind außen mit geeigneter Dämmung versehen, aber eben nur konstruktiv gew. ohne weiteren Nachweis, da der Bau Physiker den KG Bereich unbeheizt und damit ohne Anspruch an die Dämmung gesehen hat ........ war das bei EneV 2009 unzulässig?