Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Hallodri
kurze Frage... kann ich mir als Sachverständiger bei der KFW zum Beispiel beim Programm 430 "Energetisch Sanieren" die Bescheinigung auch für mich selber ausstellen?? Ich will hier ins Büro neue Fenster/Türen reinferkeln.... ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hi,
Büro ist kein Wohnraum, da passt das KFW-Programm 430 (1-2 Familienhäuser + Geschoßwohnungsbau/Eigentümergemeinschaften) nicht. Schöne Grüsse, Thomas IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
?
Hi, unten ist Büro, drüber sind drei Wohnungen.... Ich bin nur selber Eigentümer!! Darf ich mir das nu selber Ausstellen??? Wo steht denn das, das nicht für Mehrfamilienhäuser gilt? ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Schau mal in die Förderbedingungen-Programm 430:
Wir fördern Sie, wenn Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung, Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind. www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatperso...%28430%29/index.html Schöne Grüsse, Thomas IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Antwort von der KFW
Nein!! da man dann als Sachverständiger nicht mehr Unbefangen ist.... Ist ja eigentlich auch klar.... war ne dumme Frage.... ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Andreas schrieb:
Naja dumm war die Frage schonmal nicht, ich hab Sie mir neulich auch gestellt. Die KfW hat seit 01.03. sie Anforderungen an die Sachverständigen verschärft. Als Eigentümer darf man natürlich nicht seine eigenen Bestätigungen unterschreiben. Der Sachverständige muss "wirtschaftlich unabhängig" sein. Selbst bei KfW70 Neubauhäusern darf die ausführende Firma am Ende nicht ehr selber bestätigen, dass die Anforderungen eingehaten wurden. Auch hier muss dass ein externer Sachverständiger tun. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten