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Hallo Kollg.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch , wo genau steht die Festlegung zur hygienisch erforderlichen Mindestluftwechselrate im Wohnungsbau. Die mir vorliegenden Werte schwanken zwischen 0.3 und 0.4 MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Hat sich nun erledigt. Alles klar und hab´s auch wieder gefunden.
MFG RR Reimund Rüdiger
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Hallo,
die Angaben zur erforderlichen Luftwechselrate stehen in DIN 4108, Teil 6, Tabelle D.3, Zeile 8 sowie in EnEV 2007 §6,Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 3, Abs. 8.1.2. MFG kleinku |
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Interessant auch:
DIN 4108, Teil 2: Abs. 4.2.3 Hinweise zur Luftdichtheit und zum Mindestluftwechsel ... Gruß |
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