Willkommen,
Gast
|
|
Hallo verehrte Kollegen
ich habe vor einiger Zeit einen KWF60 Nachweis für ein Haus gerechnet. Jetzt ist das Haus fertiggestellt und der BU will, das ich ihm die korekte Ausführung bescheinige.......was im nachhinein wohl nicht gewissenhaft machbar ist ohne Wände + Decken auf zu reißen und nach zu sehen was gebaut wurde...... Braucht man für die KFW-Gelder diese Bestätigung? Ich finde beim KFW kein entsprechendes Formular. Wenn ich mir vom Bauleiter die Ausführung der Bauteile bestätigen lasse und darufhin denn die Bestätigung als Sachverständiger ausstelle bin ich wahrscheinlich auch mit einem Fuß im Knast..... Wer kennt sich aus ? Danke schon mal vorab schönen Tag noch Bauknecht |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Kollege,
für diesen Fall gibt es zur ersten Absicherung Formularvordrucke auf denen sollte der Bauausführende die Unternehmererklärung (siehe dazu Musterbauordnung DVO) zur Maßnahme unterschreiben, gleiches gilt für den Bauleiter ( Erklärung des BL zur Einhaltung der Anforderungen entsprechend dem Energie- und Wärmebedarfsausweis ). Unter diesen Umständen kann man sich meiner Meinung gut "aus dem Fenster lehnen " und gegenüber der KFW die Bescheinigung ausstellen. Habe dies schon mehrmals so gemacht, allerdings nicht vom Schreibtisch, das Objekt wurde von mir zumindest in Augenschein genommen. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten