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Ermüdungsnachweis Brücken 19 Dez 2023 10:14 #80637

Ich habe mir bisher bei kleinen Brücken in untergeordneten Straßen mit wenig Lkw-Verkehr immer den Ermüdungsnachweis gespart.
Und bei den großen Brücken immer brav gemacht, ohne weiter nachzudenken.
Jetzt habe ich hier eine kleine Brücke bzw. Durchlaß mit 2 m lichter Weite, aber wirklich viel Lkw-Verkehr drauf. Der Mensch ist von Natur aus faul, also sucht er erstmal nach Ausnahmen Beim NDP zu 6.8.1 (102) werde ich stutzig.
Für folgende Tragwerke braucht im Allgemeinen kein Ermüdungsnachweis geführt zu werden: "Beton- und Spannstahl ohne Schweißverbindungen oder Kopplungen bei Überbauten, für die unter der häufigen kombination Dekompression nachgewiesen wird".
Kürze ich hier den Spannstahl raus, bleibt übrig, daß ich für Betonstahl ohne Schweißverbindungen keinen Ermüdungsnachweis führen muß.
Gegenteilige Ansichten?

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Ermüdungsnachweis Brücken 19 Dez 2023 10:22 #80638

Keine grundsätzlich gegenteilige Ansicht meinerseits.
Ich gebe aber zu bedenken, dass gem. der zitierten Stelle der Nachweis nur dann entfallen darf, wenn unter der häufigen Kombination der Nachweis der Dekompression nachgewiesen (und eingehalten) wird. 
Das stelle ich mir jetzt bei einem nicht vorgespannten Bauwerk etwas schwierig vor. Wo sollte denn im Überbau eine ausreichend hohe Normalkraft herkommen, dass der der Bewehrung am nächsten liegende Rand unter der häufigen Kombination überdrückt ist? Dann bräuchte es ja quasi keine Bewehrung, sie NDP zu 6.8.1 (102) g).

Beton unter Druckbeanspruchung bei Straßenbrücken, sofern die Betondruckspannungen unter der seltenen Einwirkungskombination und dem Mittelwert der Vorspannung auf 0,6f_ck beschränkt sind

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Ermüdungsnachweis Brücken 19 Dez 2023 10:32 #80640

Dekompressionsnachweis bezieht sich auf den Nachweis der Kopplungen bei Spannbeton, wenn ich das so richtig deute. Bei Stahlbeton habe ich damit doch generell nichts zu tun.
Nachweis der Betondruckspannung kommt aus der Biegebemessung.

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Letzte Änderung: von KaiF.

Ermüdungsnachweis Brücken 19 Dez 2023 10:42 #80641

Nach meiner Lesart bezieht sich der zweite Halbsatz nicht nur auf Kopplungen, sondern auf alles. Wenn sich der zweite Halbsatz nur auf Kopplungen bzw. auf Spannbeton generell beziehen würde, würden NDP zu 6.8.1 (102) h) den Ermüdungsnachweis für so ziemlich jeden schlaff bewehrten Überbau ausschließen. Schweißverbindungen kommen in der Regel ja nicht vor.
Meine Lesart dieses Punkte ist, dass bei Überbauten, für die unter der häufigen Kombination Dekompression nachgewiesen wird, der Ermüdungsnachweis für Beton- und Spannstahl ohne Schweißverbindungen und ohne Kopplungen der Ermüdungsnachweis entfallen kann.
Nun hat man bei schlaff bewehrten Überbauten natürlich mit der Dekompression erstmal nichts zu tun, da stimme ich zu. Um auf den Ermüdungsnachweis verzichten zu können, müssten man ihn IMHO aber in diesem Fall auch für schlaff bewehrte Überbauten führen.
Wie gesagt, sonst würde dieser Satz ja bedeuten, dass für Betonstahl ohne Schweißverbindungen (was die Regel ist) generell kein Ermüdungsnachweis geführt werden müsste und zwar unabhängig davon, um was für eine Brücke es sich handelt, also egal ob es sich um eine Bachüberführung im Wald oder eine Talbrücke der A7 kurz vor der Grenze handelt.

Ergänzung:
Wenn man sich Arbeit sparen will, könnte man ja zunächst versuchen, den Ermüdungsnachweis nach dem vereinfachten Verfahren nach DIN EN 1992-2, 6.8.2 zu führen. Erspart die Ermittlung der ganzen Beiwerte.
Folgende Benutzer bedankten sich: D.avid

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Letzte Änderung: von saibot2107.

Ermüdungsnachweis Brücken 19 Dez 2023 10:50 #80642

Früher hat man den Ermüdungsnachweis auch nur bei Matten gemacht.
Druckspannung habe ich drin, der Überbau ist ja mit den Widerlagern verbunden und die bekommen Erddruck.
Dekompressionsnachweis heißt doch aber, daß im Bereich des Stahls keine Betonzugspannungen auftreten. Und das schließt sich bei Stahlbeton aus, da habe ich immer Zug auf dem Beton. Dann ist es aber sinnlos, in diesem Satz überhaupt den Stahlbeton zu erwähnen.

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Ermüdungsnachweis Brücken 19 Dez 2023 11:05 #80643

Genau darauf wollte ich hinaus.
IMHO wird der Betonstahl erwähnt, da ja auch in einer vorgespannten Brücke zusätzlich zum Spannstahl schlaffe Bewehrung drin ist.
Wenn der Betonstahl in dem Satz also nicht erwähnt werden würde, müssten man bei einer Brücke, bei der unter der häufigen Kombination Dekompression nachgewiesen wird, den Ermüdungsnachweis für den vorhandenen Spannstahl nicht führen, für den Betonstahl aber schon. Wäre doch auch etwas komisch.
Wie gesagt, ich würde versuchen, den Ermüdungsnachweis, wenn er nicht auf anderem Weg wegdiskutiert werden kann, über den vereinfachten Nachweis zu führen und nur wenn das nicht gelingt, würde ich an den eigentlichen Nachweis rangehen. NDP zu 6.8.1 (102) h) halte ich im konkreten Fall nicht für den richtigen Weg, außer natürlich, der Dekompressionsnachweis würde gelingen, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Und wenn Überbau und Widerlager biegesteif miteinander Verbunden sind, auch daran denken, dass nach der gleichen Stelle Punkt d) bzw. e) auch für die Widerlager der Ermüdungsnachweis zu führen wäre.

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