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Hallo Zusammen!
in der Erdbebennorm ist gefordert, dass Schrauben gegen Lösen gesichert werden sollen, was zB auch durch Vorspannen möglich ist. Hierbei genügen 50% von Fpc. Jetzt war mein Ansatz: Ich kann Fpc auch für 4.6er Schrauben ausrechnen und diese auf 50% davon anziehen. Allerdings ist die Vorspannung von niederfesten Schrauben meines Wissen nirgens geregelt. Somit macht der Prüfer mir meine Idee kaputt, indem er sagt Vorspannung von solchen Schrauben ist nicht geregelt, und darf somit auch nicht als Lösesicherung angesetzt werden. Allerdings lässt er sich drauf ein wenn ich ihm irgendein offizielles Dokument vorlege, in dem etwas über das Vorspannen als Lösesicherung von niederfesten Schrauben steht. Meine Frage an euch: Kennt jemand ein solches Dokument? Lieben Gruß Max |
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Und noch eine Frage im Nachgang:
Sind die Möglichkeiten zur Schraubensicherung überhaupt klar geregelt? |
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Ich kenne kein solches Dokument aber ich würde prinzipiell von der Verwendung von 4.6er Schrauben in Erdbebenzonen abraten.
Nicht nur wegen der nicht geregelten Schraubensicherung sondern auch weil bei 4.6er "Garnituren" die zweite Scheibe i.d.R. nicht verbaut wird und daher ein planmäßiges Vorspannen eh nicht möglich ist. Wir sehen da immer konstruktiv 8.8 Schraubengarnituren vor die wir planmäßig mit 50% vorspannen lassen. |
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Letzte Änderung: von Bealdor.
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Das Problem ist, die Schrauben sind schon drin
Ich wurde nur jetzt im Nachhinein hinzugezogen. "Bitte setz dich mal mit dem Prüfer auseinander, damit wir nicht alle Schrauben austauschen müssen" |
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Ich persönlich kenne kein zugelassenes Sicherungsmittel (z.B. Nord Lock Scheiben), dass ohne definierte Vorspannung (Schraubengüte 8.8 oder höher) funktioniert. |
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Die 4.6 ist das Bestand oder Neu ?
Die 4.6 sind das Schrauben oder Anker ? |
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