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Hallo,
es gibt auch unbewehrte Fundamente (s. Heft 240 DAfStb). Gruß mmue |
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hallo Johannes_H,
siehe EN 1992-1-1 12.9.3 (unbewehrte Fundamente) Je nach Sohlpressung kann das Fundament unbewehrt ausgeführt werden. Ein Durchstanznachweis ist dann nicht erforderlich. gruß dvog
Folgende Benutzer bedankten sich: morten25
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Wie muß ich mir den Nachweis für das vorgegebene Einzelfundament vorstellen......, so ohne Bewehrung? |
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