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Mindesthöhe Überzug bei zweitem Betonierabschnitt 27 Jun 2016 19:14 #58904

cebudom schrieb: Wenn wir vom Dübeln reden....

... vielleicht wäre es dann besser dort auf das Minimum zu gehen (also 6cm) und statt Beton einen Reprofiliermörtel oder Vergussmörtel zu nehmen. (SikaGrout oder sowas)

Bei 6/17,5cm reden wir hier von ca 1L/lfm also fast nix ;)


0,6 x 1,75 x 10 = 10,5 Liter pro Laufmeter...

ob der überzug wirklich viel mehr bringt als eine ordentliche druckbewehrung in dem bereich müsste man überprüfen
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Mindesthöhe Überzug bei zweitem Betonierabschnitt 28 Jun 2016 06:06 #58906

Hallo,
ja wenn nur der Architekt sich den "Überzug" wünscht, kann er aus statischer Sicht sicherlich nichttragend sein. Somit
wird das ganze zu einen konstruktiven Punkt und der Architekt sitzt mit im Boot. :laugh:
MfG

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Mindesthöhe Überzug bei zweitem Betonierabschnitt 28 Jun 2016 12:16 #58910

Hallo noch einmal....

also da niemand darauf eingeht.
Kann ich also davon ausgehen, das es keine Mindestbetonierhöhe für nachträglich anzubetonierende
Querschnitte in den einschlägigen Vorschriften/Normungen gibt...?
..

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Mindesthöhe Überzug bei zweitem Betonierabschnitt 28 Jun 2016 13:16 #58911

Hallo,

Kann ich also davon ausgehen, das es keine Mindestbetonierhöhe für nachträglich anzubetonierende Querschnitte in den einschlägigen Vorschriften/Normungen gibt...?

Sieht so aus.

Das heißt aber nicht, daß man alles machen sollte, was nicht definitiv verboten ist. Mein Ingenieurverstand sagt nein.
Zeichne dir mal bei deinem Balken die Druck- und Zugdiagonalen auf, insbesondere im Bereich der oberen Bügelecken. Bei 6 cm gesamtem Aufbeton müssen die schrägen Betondruckkräfte von der Bügelecke ausgehend nach rd. 2.5 cm Höhe (!) vollständig über die Betonierfuge transportiert werden. Mit einer 'Ausbreitung' der Betondruckstrebe über die Höhe ist da nix. Störungen im Betongefüge (unterschiedliches Schwinden von Alt- und Neubeton, geringe Fehlstellen beim Nachbetonieren, etc.) wirken sich da fatal aus.

PS: Solche PseudoÜberzüge sind übrigens baustellentechnisch eine gefährliche Sache, die werden entweder nicht gemacht, oder die Bügel in die Decke runtergebogen, oder schlimmer noch abgeschnitten weil sie dirgendwenn stören

Noch ein Argument, solchen Blödsinn nicht mitzumachen.

Gruß
mmue

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Mindesthöhe Überzug bei zweitem Betonierabschnitt 28 Jun 2016 19:42 #58912

Andreas schrieb: Hallo noch einmal....
also da niemand darauf eingeht.


Meines Wissens ist das nirgendwo festgeschrieben.

Ansonsten würde ich den Wünschen des obersten Architekten Folge leisten,
so nach dem Motto "Melde gehorsamst das ja ...".

Alles andere muß man am konkreten Beispiel klären.

Das kann bedeuten
- ist eh wurscht
- funktioniert auch mit einer Druckbewehrung in der Platte
- die 6 cm sind "lebenswichtig", dann kann man z.B über Verzahnung und schwindarmen Vergußmörtel nachdenken.

Ideal ist natürlich der Fall "ist eh wurscht".

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Letzte Änderung: von statiker99.

Mindesthöhe Überzug bei zweitem Betonierabschnitt 29 Jun 2016 16:29 #58925

Wenn der unbedingt seinen Überzug haben will, dann bilde den doch nicht tragend aus - sprich Bügel incl. Betondeckung bis Ok Decke und für den ÜZ dann einen Stecker daneben, mit LE als Eckeisen und eine 08er Körnung vorgeben.
Damit hast Du das Tragverhalten bis OK Decke abgedeckt.

Aber,
Es gibt Sachen die macht man nicht, einfach weil in der Herstellung zuviele Fehler gemacht werden können u.A. einen 6 cm Überzug.
Egal ob Teppichetage oder Kravattenträger, Breite Brust raus und ÜZ auf 10 bis 12 cm Höhe und die Konstruktion statisch nur bis OK Decke ausbilden.

Wenn die Decke 25 cm dick ist, trägt der ÜZ eh kaum zur Steifigkeit bei...

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Letzte Änderung: von DO-ING.
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