Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2

THEMA:

Holzbau - Brandschutznachweise Verbindungen 23 Nov 2014 13:44 #53999

Hallo zusammen,

ich muss für eine Holzkonstruktion Brandschutznachweise F30 führen. Aktuell gültig ist dafür der EC 5-1-2. Gefordert ist eine Feuerwiderstandsdauer F30.

Die Bauteile selber ist kein Problem nachzuweisen. Nun komme ich aber zu den Anschlüssen. Im EC5-1-2 steht zum Kapitel 6 "Verbindungen", dass das Kapitel nur für symmetrische, zweischnittige Verbindungen gilt. Ich habe bei mir aber viele einschnittige Verbindungen, wie z.B. Lochbleche mit Kammnägeln und Holzlaschen mit Bolzen und Dübeln.

Darf ich solche Verbindungen gar nicht bauen sobald Brandschutz ein Thema ist? :(
Es gibt ja in dem Kapitel 6 geschützte Verbindungen, aber immer nur symmetrische, zweischnittige Verbindungen. Was mache ich bei einschnittigen Verbindungen?

Über eine paar Hinweise oder Bemerkungen würde ich mich sehr freuen. Stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch.. :dry:


Gruß Jürgi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Holzbau - Brandschutznachweise Verbindungen 23 Nov 2014 16:40 #54000

Einschnittige Verbindungen gehen nur über Gutachten (sofern sie nach Gutachten funktionieren).

Außenliegende Lochbleche mit Kammnägel als einschnittige Verbindungen sind auf jeden Fall kritisch und auch mit Gutachten kaum nachweisbar.
Ebenso sind Bolzen- und Passbolzenverbindungen kritisch, da über den Stahl die Temperatur in die Verbindung hineinge"saugt" wird.

Ob das komplette Einpacken hilft? Kommt auf den Temperaturanstieg an... (auf jeden Fall auch hier: nur über Gutachten...)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Holzbau - Brandschutznachweise Verbindungen 23 Nov 2014 18:40 #54001

Verbindung mit einem überdeckenem Holz schützen!?

... okay, muss zweischnittig sein...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Jens01.

Holzbau - Brandschutznachweise Verbindungen 23 Nov 2014 19:57 #54002

Jens01 schrieb: Verbindung mit einem überdeckenem Holz schützen!?

... okay, muss zweischnittig sein...


Eben.

Ich habe das Problem öfter bei denkmalgeschützten Dachstühlen. Die denkmalpflegerisch gewünschten Verbindungen (stehende Blätter usw.) sind brandschutztechnisch nicht genormt und damit nicht so einfach nachweisbar...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Holzbau - Brandschutznachweise Verbindungen 23 Nov 2014 22:53 #54003

Nagelplatten Brandschutz Mitek
Das habe ich zu Brandschutz bei den Nagelplattenhersteller Mitek gefunden. Die machen das wohl mit sog. Pads (spezielle Kunststoffmatten) von Wolman BASF. Sieht teuer aus.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Jens01.

Holzbau - Brandschutznachweise Verbindungen 24 Nov 2014 08:11 #54006

Jens01 schrieb: ...Das habe ich zu Brandschutz bei den Nagelplattenhersteller Mitek gefunden.


"Bis zur Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedarf jede F30-Nagelplattenbinder-Dachkonstruktion einer Zustimmung im Einzelfall. Hierfür ist eine objektbezogene gutachterliche Stellungnahme, z.B der MFPA Leipzig, erforderlich."

Das klingt richtig gut :silly:

Außerdem:
"Aufgrund der Schutzproblematik wird empfohlen auf Rispenbänder zu verzichten und diese durch geeignete Aussteifungssysteme aus Holz zu ersetzen (Feuerwiderstandsdauer ≥30 Minuten)".

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten