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Gast
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Hallo Mitch
erkunde Dich am besten bei Deiner Landesingenieurkammer Hier in Sachsen hat man sich letztes Jahr etwas neues einfallen lassen : Eintragung in die Liste " Qualifizierter Tragwerksplaner " ( auch Prüfingenieure ) Voraussetzung : alles was für die Bauvorlageberechtigung notwendig ist zuzüglich in 3 - 5 Jahren selbstständig bearbeitete TW-Planungen nachweisen min 15 bis 20 Stück ( genaue Anz. sagt niemand ) wird geprüft und kostet Geld Ich glaube das könnte künftig auch in anderen Bundesländern Praxis werden gruß RM |
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Hallo,
ist man in NDS mit Eintrag in die TWP- Liste auch "vorlageberechtigt"? vG Tommy |
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Ja... und nur dann.
Gruß Woodpecker |
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@Tommy:
was genau meinst Du mit Vorlageberechtigt? Du kannst auch Kammermitglied sein und darfst trotzdem nur beschränkt Baugesuche unterschreiben. Unbeschränkt Vorlageberechtigt bist Du erst, wenn Du in der Planverfasserliste stehst. Zumindest in BaWü. Dazu musst Du mindestens 3 Projekte, über 2 Jahre verteilt, vorlegen, bei denen Du Genehmigungs- und Werkplanung sowie Bauleitung gemacht hast. Mindestanforderungen an umbauten Raum, Baukosten etc. musst Du aktuell bei der Kammer erfragen. Markus |
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Vorlageberechtigt zu sein heißt in NDS, Entwurfverfasser gem. §58 NBauO zu sein.
Oder täusche ich mich da? Und das wäre man mit Eintrag in die TWP- Liste NDS. - laut Woodpeckers Auskunft. (Die Bedingungen zur Aufnahme in die Liste entsprächen dann wohl denen zur "Vorlageberechtigung") vG Tommy, der sich eigentlich schon immer mal eintragen lassen wollte |
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