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ReEintrag in Ing.-Kammer 30 Jan 2006 19:25 #12761

Hallo Mitch

erkunde Dich am besten bei Deiner Landesingenieurkammer
Hier in Sachsen hat man sich letztes Jahr etwas neues einfallen lassen :
Eintragung in die Liste " Qualifizierter Tragwerksplaner " ( auch Prüfingenieure )
Voraussetzung : alles was für die Bauvorlageberechtigung notwendig ist
zuzüglich in 3 - 5 Jahren selbstständig bearbeitete TW-Planungen nachweisen
min 15 bis 20 Stück ( genaue Anz. sagt niemand )
wird geprüft und kostet Geld
Ich glaube das könnte künftig auch in anderen Bundesländern Praxis werden

gruß RM

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ReEintrag in Ing.-Kammer 09 Feb 2006 13:30 #13042

Hallo,

ist man in NDS mit Eintrag in die TWP- Liste auch "vorlageberechtigt"?

vG Tommy

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ReEintrag in Ing.-Kammer 09 Feb 2006 19:16 #13067

Ja... und nur dann.

Gruß Woodpecker

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ReEintrag in Ing.-Kammer 10 Feb 2006 06:44 #13074

@Tommy:
was genau meinst Du mit Vorlageberechtigt?
Du kannst auch Kammermitglied sein und darfst trotzdem nur beschränkt Baugesuche unterschreiben. Unbeschränkt Vorlageberechtigt bist Du erst, wenn Du in der Planverfasserliste stehst. Zumindest in BaWü.
Dazu musst Du mindestens 3 Projekte, über 2 Jahre verteilt, vorlegen, bei denen Du Genehmigungs- und Werkplanung sowie Bauleitung gemacht hast.
Mindestanforderungen an umbauten Raum, Baukosten etc. musst Du aktuell bei der Kammer erfragen.
Markus

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ReEintrag in Ing.-Kammer 10 Feb 2006 08:21 #13082

Vorlageberechtigt zu sein heißt in NDS, Entwurfverfasser gem. §58 NBauO zu sein.
Oder täusche ich mich da?
Und das wäre man mit Eintrag in die TWP- Liste NDS. - laut Woodpeckers Auskunft.
(Die Bedingungen zur Aufnahme in die Liste entsprächen dann wohl denen zur "Vorlageberechtigung")

vG Tommy, der sich eigentlich schon immer mal eintragen lassen wollte

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