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Gast
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Weiss jemand von euch, inwieweit der Tariflohn einklagbar ist ?
Habe mal gehört, dass auf den Arbeitgeber erhebliche Nachzahlungen zukommen können - oder müssen für diesen Fall beide (AN und AG) Mitglied eines Verbandes sein ? Gruß Hans |
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Hallo Hans, aus der vorgenannten Gehaltstarifempfehlung:
Für angestellte Mitarbeiter in Architektur-/Ingenieur- und Planungsbüros gibt es derzeit nur zwei unbedeutende Tarifverträge. Sie umfassen nur wenige Büros und sind nicht verbindlich! Nur Mitglieder dieser kleinen Arbeitgeberverbände sind an diese Tarifverträge gebunden, wenn Ihre Angestellten gleichzeitig Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft sind. Alle anderen Angestelltenverträge und -bezüge sind frei aushandelbar. Weitere Auskünfte erteilt der Fachverband für Freie Architekten / Beratende Ingenieure / Ingenieur- und Planungsbüros, Edelbergstr. 8, 80686 München, Tel. 089-57007-0, Fax 089-57007-260 Gruß |
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Hallo Alufass !
Danke Dir für Deine Auskunft, wobei ich es höchst interessant finde, was in Deutschland alles möglich ist: Der Arbeitgeber verlangt vom Kunden eine Bezahlung nach HOAI (die darf er sogar einklagen), sein armer Angestellter darf aber nicht einmal den Tarif verlangen ! Irgendwie doch eine verkehrte Welt - oder sehe ich das falsch ? Gruß Hans |
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gibt es den ganzen tarifplan irgendwo als download??
mfg encko |
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hi,
Hans schrieb: natürlich darf der arme angestellte "den" tarif verlangen ... es gibt sogar zeichner, die übertariflich bezahlt werden... alles eine frage des "verlangens" und des "verdienens" grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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